Eine Veräußerung amtlich fortgenommener Tiere ist der Weg, den das Tierschutzgesetz im Sinne des Tierwohls fordert. Die Katzen weisen aufgrund der Haltungsbedingungen auch einen schlechten Gesundheitszustand auf und haben zum Beispiel starken Katzenschnupfen.
Der Kater ist schwarz/weiß und etwa zwei Jahre alt. Die Katze ist silbern gestromt und ebenfalls etwa zwei Jahre alt. Die vier Katzenwelpen – zwei männliche und zwei weibliche – sind etwa acht Wochen alt. Die Tiere werden auch einzeln abgegeben.
Dabei entscheidet nicht die höchste Gebotssumme über die Veräußerung, sondern das „Gesamtpaket“: So muss der jeweilige Käufer in einer Selbstauskunft auch die zukünftigen Haltungsbedingungen schildern sowie einer Begutachtung durch Mitarbeiter des Veterinäramtes des zuständigen Landkreises zustimmen.
Zu beachten ist, dass die Tiere nicht direkt am Tage der Besichtigung mitgenommen werden können, da erst danach eine Auswahl der zukünftigen Tierhalter erfolgt. Diese Auswahl erfolgt durch fachkundige Mitarbeiter des Veterinäramtes des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. So soll sichergestellt werden, dass die Tiere in guten Verhältnissen unterkommen und sie tierschutzgerecht versorgt werden.
Interessierte können sich per Mail oder telefonisch im Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft melden. WSInformationen: Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Tel. 03391/6883901
oder unter E-Mail:
veterinaeramt@opr.de