Bei Angestellten wird die Lohnsteuer unterjährig automatisch durch den Arbeitgeber anteilig vom Gehalt zurückgehalten und an den Fiskus abgeführt. Steuerpflichtige leisten also eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. In manchen Steuerklassen und Konstellationen geht das Finanzamt davon aus, dass seine Steueransprüche damit abgegolten sind. Deshalb ist eine Steuererklärung nicht immer vorgeschrieben. Für die Steuerzahlenden stellt sich der Sachverhalt anders dar. Sie können mit der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung oft vom Finanzamt einiges an Geld zurückholen, da fast jeder etwas abzusetzen hat.
Nicht zur Steuererklärung verpflichtet sind in der Regel Studenten, ledige Arbeitnehmende in Steuerklasse eins oder Doppelverdiener in Steuerklasse vier ohne Faktor und Nebeneinkünfte. Sie sollten überprüfen, ob sie ihre Steuern nicht reduzieren können. Eine freiwillige Abgabe, im Fachjargon Antragsveranlagung genannt, führt zudem niemals zu einer Abgabepflicht in den Folgejahren. Auch wenn das Finanzamt im Folgejahr eine Erinnerung zuschickt, bleibt die Abgabe Jahr für Jahr aufs Neue freiwillig.
Eine freiwillige Steuererklärung kann bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres nachträglich eingereicht werden. Es bleibt also viel Zeit dafür. Wenn diese Frist übersehen wird, gibt es keine Verlängerung. Für das Steuerjahr 2020 kann bis Ende 2024 eingereicht werden. Und ist man schon dabei, können zeitgleich für die Jahre 2021 bis 2023 die Steuererklärungen mit abgegeben werden, was mehrere tausend Euro und gegebenenfalls Steuerzinsen einbringen kann. Eine Verzinsung gibt es, wenn mit der freiwilligen Abgabe länger als 15 Monate nach dem Ende des Steuerzeitraums gewartet wurde. Bei vielen Aufwendungen lohnt sich die freiwillige Abgabe. Dazu zählen beispielsweise Hohe Werbungskosten über dem Pauschbetrag (2020 & 2021: 1000 Euro, 2022: 1200 Euro, 2023: 1230 Euro). Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mehr als 20 km bei einer 5-Tage-Woche, dann bringt jeder weitere Kilometer was ein. Auch mit 210 Homeoffice-Tagen ist die Pauschale bereits überschritten.
Kommen berufliche Weiterbildungskosten, Arbeitszimmer, Dienstreisen, Arbeitsmittel oder ein doppelter Haushalt dazu, winkt regelmäßig eine Erstattung. Aber auch Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Spenden, Altersvorsorgebeiträge oder Ausbildungskosten bringen eine Steuerersparnis, zudem außergewöhnliche Belastungen (wie hohe medizinische Ausgaben), und auch Ausgaben fürs Studium im Masterstudiengang oder nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Frisch verheiratete Ehepaare mit großen Gehaltsunterschieden oder einem Alleinverdienenden können ihre Freibeträge verdoppeln – beziehungsweise vom Splittingtarif profitieren. Auch relevant: Kommen eine Haushaltshilfe, der Gärtner, ein Reinigungsdienst, oder die ambulante Pflege ins Haus? Und noch viele weitere Punkte können zu Steuerersparnissen führen.
Sollte wider Erwarten mit einer geringen Wahrscheinlichkeit der Steuerbescheid eine Aufforderung zur Nachzahlung enthalten, dann kann der Antrag einfach innerhalb eines Monats zurückgenommen werden. Mit einem Einspruch und einem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs kann die Steuererklärung wirksam zurückgezogen werden. Daher muss auch nichts an das Finanzamt gezahlt werden. Alternativ kann man sich das prognostizierte Steuerergebnis vorab berechnen lassen und anhand dessen entscheiden, ob man die Steuererklärung abgeben möchte oder lieber doch nicht. Dies geht zum Beispiel mit einem Lohnsteuerhilfeverein. WS