Die Bodenrichtwerte in den Städten und Dörfern des Landkreises Ostprignitz-Ruppin lassen im Vergleich zum Vorjahr im Detail einige Steigerungen erkennen. Ansonsten sind sie jedoch kaum verändert und insgesamt eher nur minimal gestiegen. Das teilt die Landkreisverwaltung von der Sitzung des Ostprignitz-Ruppiner Gutachterausschusses für Grundstückswerte Ende Januar mit. Bodenrichtwerte bilden die Basis für die Grundsteuern und sie vermitteln einen Eindruck vom Wert eines Grundstücks. Schließlich beruhen sie auf der Kaufpreissammlung. Beschlossen wurden die jeweils für ganze Zonen geltenden Werte für 373 Wohnbauflächen, 33 Gewerbeflächen, 93 Erholungsgebiete sowie zwölf land- und forstwirtschaftliche Flächen.
Die größte Steigerung zum Vorjahr wird demnach in der Gemeinde Fehrbellin verzeichnet, und zwar um etwa sechs Prozent, gefolgt vom Amt Temnitz um vier Prozent. Wobei dieser Anstieg dort vor allem durch Dabergotz bedingt ist, wo der Preis von 40 Euro auf 55 Euro je Quadratmeter kletterte.
Bei den Bodenrichtwerten für Gewerbeflächen haben sich die Werte im Vergleich zum Vorjahr nur minimal verändert. Die Werte liegen in einer Spanne von fünf Euro bis 35 Euro pro Quadratmeter. Angehoben wurden sie im Ländchen Bellin (Fehrbellin) von 30 auf 35 Euro pro Quadratmeter, im Gewerbe- und Industriebereich Heiligengrabe von elf auf 15 Euro sowie an der Bechliner Chaussee in Neuruppin von 25 auf 35 Euro.
Für die Erholungsgebiete im Landkreis wurden Bodenrichtwerte für 93 Zonen ermittelt und beschlossen. Sie bewegen sich zwischen 15 und 400 Euro pro Quadratmeter. Dabei sind zwei Bodenrichtwerte zum Vorjahr gestiegen: für die Beckersmühle (Rheinsberg) von 350 auf 400 Euro und für die Klempowsiedlung (Wusterhausen) von 25 auf 29 Euro pro Quadratmeter.
Bei den landwirtschaftlichen Flächen bewegt sich der Preis für Ackerland zwischen 1,60 und 1,80 Euro je Quadratmeter. In den Bereichen Stadt Neuruppin, Amt Temnitz, Gemeinde Fehrbellin, Stadt Wittstock und Gemeinde Heiligengrabe ist er im Vergleich zum Vorjahr gesunken.
Für Grünland sind es 1 bis 1,10 Euro. „Auch hier sind die Bodenrichtwerte in einigen Bereichen im Vergleich zum Vorjahr gesunken“, heißt es, und zwar in den Städten Kyritz und Wittstock, im Amt Neustadt und in den Gemeinden Wusterhausen und Heiligengrabe. Der Bodenrichtwert beträgt bei Wald 0,95 bis 1,10 Euro pro Quadratmeter. „Im Gegensatz zu den landwirtschaftlichen Flächen ist zum Jahr 2023 bei den forstwirtschaftlichen Flächen ein Anstieg im gesamten Landkreis zu verzeichnen“, so der Gutachterausschuss. Matthias AnkeAuskünfte über die aktuellen Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin unter den Tel. 03391/68862-11, -12, -13 und -14. Darüber hinaus können die aktualisierten Bodenrichtwerte demnächst im Internet unter www.boris-brandenburg.de kostenfrei eingesehen werden.