„Die Heimplätze sind für die Pflegebedürftigen erneut teurer geworden. Die Erhöhung spiegelt die gestiegenen Personal- und Sachkosten wider“, stellt die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner fest. Die höheren Zuschüsse der Pflegekassen – gerechnet wird mit einer Gesamtsumme von etwa fünfeinhalb Milliarden Euro für 2024 – würden den Anstieg aber nur zum Teil kompensieren. „Würden die Bundesländer ihr politisches Commitment halten und die Investitionskosten übernehmen, würden die Pflegebedürftigen um aktuell 485 Euro monatlich entlastet“, so Ulrike Elsner weiter. Für die Gesamtrechnung fällt zusätzlich ins Gewicht, dass die Pflegebedürftigen neben dem EEE für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung aufkommen müssen, die nach Angaben des vdek durchschnittlich um 64 Euro monatlich auf 921 Euro angestiegen sind (1. Januar 2023: 857 Euro) und für die Investitionskosten, die sich um dreizehn Euro auf 485 Euro monatlich erhöht haben (1. Januar 2023: 472 Euro).
Somit beläuft sich die gesamte finanzielle Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige im Pflegeheim seit Jahresbeginn im ersten Aufenthaltsjahr 2576 Euro monatlich im Bundesdurchschnitt. Das sind 165 Euro mehr als im Vorjahr (1. Januar 2023: 2411 Euro). Im zweiten Aufenthaltsjahr zahlen Pflegebedürftige aktuell durchschnittlich 2370 Euro im Monat, also 187 Euro mehr als ein Jahr zuvor (1. Januar 2023: 2.183 Euro).
Im dritten Aufenthaltsjahr müssen Pflegebedürftige seit Anfang Januar durchschnittlich 2095 Euro aus eigener Tasche bestreiten – ein Plus von 140 Euro (1. Januar 2023: 1955 Euro). Ab dem vierten Aufenthaltsjahr schlägt der Pflegeheimplatz im Bundesdurchschnitt mit 1750 Euro Eigenbeteiligung im Monat zu Buche. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 79 Euro mehr (1. Januar 2023: 1671 Euro).
Die Kosten der Eigenbeteiligung insgesamt variieren aber nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch unter den Heimen erheblich. gd