Wer eine solche Immobilie erwerben möchte, sollte sie vorab genau unter die Lupe nehmen, möglichst mit Unterstützung eines Sachverständigen. Wichtig ist es auch, sich schon vor dem Kauf klar über seine eigenen Pläne zu werden, betont Ulrich Vogel. „Bei Paaren hat meist die Frau die genaueren Vorstellungen, auch was Raumaufteilung und Design angeht“, berichtet er. Auf Grundlage der eigenen Ideen, dem vorhandenen Budget und der Bausubstanz kann dann eine Kalkulation für die notwendigen Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten erstellt werden. „Am besten sollten Festpreise ausgehandelt werden“, empfiehlt Baugutachter Vogel, der selbst gelernter Zimmerer und staatlich geprüfter Restaurator ist. Allerdings falle es auch erfahrenen Baufirmen oft schwer, den Umfang notwendiger Arbeiten abzuschätzen, sodass es ohne Nachträge seitens der ausführenden Firmen oft nicht geht.
Entscheidend ist, ob die Grundsubstanz des Gebäudes intakt ist. „Ein Haus braucht einen trockenen Kopf und trockene Füße“, nennt Ulrich Vogel als Grundsatz. Schäden an Dach oder Keller können schnell teuer werden. Die nachträgliche Abdichtung eines feuchten Kellers etwa kann 50 000 Euro oder mehr verschlingen – Geld, das dann an anderer Stelle fehlt. Manche Immobilienkäufer denken, dass ein alter Keller ruhig etwas feucht sein darf. Aber das ist ein Irrtum, so Vogel, denn in den gebrannten Ziegelsteinen kann die Feuchtigkeit durch Kapillarität hinauf in die Wohnräume ziehen – und mit ihr der Schimmel.
Auch bei Neubauvorhaben können verhängnisvolle Fehler passieren. Ulrich Vogel erinnert sich an einen Fall, bei dem sich Maurer und Tischler beim Einbau eines Fensters mit Dreifachverglasung nicht korrekt abgestimmt hatten. Das gefertigte Fenster war etwas zu klein für die gemauerte Fensteröffnung. Beim Einbau des Fensters wurden die Fehlstellen im Mauerwerk mit Dichtband verschlossen, sodass die Arbeit zunächst nicht fehlerhaft wirkte. Erst bei der Benutzung versetzte das schwere Fenster den schlecht eingebauten Rahmen so stark in Bewegung, dass auf der Innenseite immer wieder Risse im Putz entstanden. Ein Teilrückbau war unumgänglich, wobei auch Parkett und Estrich wieder aufgerissen werden mussten. In solchen Fällen muss oft ein Sachverständiger den Bauherrn und die beteiligten Firmen an einen Tisch bringen, mit dem Ziel, einen Konsens zu finden. In den meisten Fällen kann mit den Handwerkern ein Konsens gefunden werden. Vor Gericht zu gehen bringt dem Bauherren nur selten einen Vorteil, so Ulrich Vogel. Schließlich laufe auch dort ein Verfahren meist auf einen Vergleich hinaus. Dann muss der Bauherr einen Teil der Kosten tragen. In jedem Fall empfiehlt es sich, früh unabhängige Sachverständige heranzuziehen und nicht erst dann, wenn bereits Probleme eingetreten sind. net