Für die neue Saison gelten nun auch neue Regelungen für den Nebenfluss der Havel. Zu beachten ist, dass nach dem Auslaufen der Allgemeinverfügung mit Ende der Saison 2023 nunmehr die Befahrung des Rheinsberger Rhins in diesem Jahr auch ohne Befahrungsschein möglich ist und demzufolge auch kein Buchungsportal mehr existiert. In der vergangenen Saison musste sich jeder, der den Rheinsberger Rhin befahren wollte, über das Buchungsportal zunächst anmelden. Dies ist in diesem Jahr nun nicht mehr notwendig. Vielmehr kann man sich direkt bei den ortsansässigen Bootsverleihern, die auf Antrag eine Zulassung vom Landkreis Ostprignitz-Ruppin erhalten haben, Kajaks ausleihen beziehungsweise entsprechende Paddeltouren buchen. Ein gesonderter Befahrungsschein ist dafür nicht erforderlich.
Eine Begrenzung der Bootszahlen zum Schutz des ökologisch sensiblen Fließgewässers im Naturschutzgebiet „Rheinsberger Rhin“ wird aber dennoch weiterhin gewährleistet sein, da den Verleihbetrieben jeweils nur ein festgelegtes Tageskontingent an Booten zur Verfügung steht. Für nicht zugelassene Verleihunternehmen ist das Befahren des Rheinsberger Rhins ohnehin verboten. Unabhängig von diesen Regelungen ist aber für jedermann im Rahmen des Gemeingebrauchs ein Befahren mit einem privaten Kajak zulässig.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Befahrung des Rheinsberger Rhins ist ein Pegelstand von mindestens 65 Zentimetern, gemessen am Unterpegel des Wehres an der Rheinsberger Obermühle. Ein Pegeltelefon informiert per Ansagetext zeitnah über den Pegelstand in Rheinsberg und eine mögliche Sperrung des Rhins. Diese Informationen sind über die Tel. 033082/40716 abrufbar. WS