Lebensmittelonline bestellen Verbraucherzentrale beantwortetrechtliche Fragen zu Lieferdiensten
Foto: Adobe Stock/onephotoBrandenburg. Die Auswahl der Lebensmittel ist von der Couch aus möglich, lange Warteschlangen sind passé und schwere Einkäufe schleppt der Lieferdienst bis zur Tür. Wer den Supermarkt-Einkauf durch die Bestellung beim Online-Lieferdienst ersetzt, spart Zeit und Mühe. Gleichzeitig tun sich neue Probleme auf: Wenn die Joghurt-Packung aufgerissen ist, der Apfel Druckstellen hat oder der Fisch seltsam riecht, stellen sich rechtliche Fragen. Juristin Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) beantwortet die wichtigsten. Drei Lieferdienste in Brandenburg haben sie und ihr Team außerdem selbst untersucht.
Ansonsten ist noch wichtig zu wissen, dass es in Ordnung ist, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht angegeben ist, weil es hier eine gesetzliche Erleichterung für den Online-Handel gibt. Manche Händler kennzeichnen freiwillig „nach Lieferung noch mindestens drei Monate haltbar“. Das ist auf jeden Fall eine nützliche Information.
und WS
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