Finanzielle Stützezur Ausbildung
Mit der Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt die Agentur für ArbeitNeuruppin Jugendliche finanziell beim Start ins Berufsleben

Die Berufsausbildungsbeihilfe hilft, Kosten über die Miete hinaus zu bezahlen.Fotos: AdobeStock/FotoBob, Adobe Stock/Dragana Gordic
Brandenburg. Wer während der Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebt, dem reicht vielleicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen. Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt die Agentur für Arbeit Neuruppin unter bestimmten Voraussetzungen während der Ausbildung beispielsweise in den Kreisen Prignitz und Ostprignitz-Ruppin mit einem monatlichen Zuschuss. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden. „Eine Ausbildung ist der Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Zukunft“, sagt Beate Kostka, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neuruppin. Der Arbeitsmarkt brauche junge Menschen – denn Azubis seien die Fachkräfte von morgen. „Daher wäre es fatal, wenn eine Berufsausbildung aus finanziellen Gründen nicht erfolgreich absolviert werden kann“, so Beate Kostka weiter. Aus diesem Grund unterstütze die Agentur unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn es notwendig ist, auch über den gesamten Ausbildungszeitraum.

So kann beispielsweise ein junger Prignitzer beim Start ins Berufsleben durch die Bewilligung der BAB von der Neuruppiner Arbeitsagentur finanziell unterstützt werden. Er absolviert eine Ausbildung zum Landwirt in einem kleinen Prignitzer Dorf und wohnt selbst auch sehr ländlich. Durch den öffentlichen Nahverkehr ist es nicht möglich den Ausbildungsbetrieb zu erreichen. Daher war es notwendig eigenen Wohnraum zu beziehen. Die Miete und weitere Kosten, die er nun während der Ausbildung selbst tragen muss, da er nicht mehr im Elternhaus wohnen kann, wären allein mit der Ausbildungsvergütung nicht zu decken gewesen. Herausforderungen können auch entstehen, wenn nicht nur in einer eigenen Wohnung gelebt wird, sondern gegebenenfalls noch Kinder zu versorgen sind. Ähnlich können sich auch Fälle in Ostprignitz-Ruppin darstellen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten hat sich zudem in diesem Jahr erhöht. Denn seit dem 1. August 2024 sind die Bedarfssätze und Freibeträge für das anrechenbare Einkommen gestiegen. Beate Kostka: „Zögern Sie also nicht. Und über unseren BAB-Rechner können Jugendliche oder Eltern online prüfen, ob grundsätzlich ein Anspruch bestehen würde.“

Die Voraussetzungen zur Beantragung von BAB: Auszubildende können BAB erhalten, wenn

■ sie eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren und

■ ihnen die Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Der Antrag sollte sofort online gestellt werden, um nicht unnötig auf Geld zu verzichten. BAB wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

Daher empfiehlt sich die Antragstellung am besten bereits vor Beginn der Ausbildung. Das geht kostenfrei und unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr, schnell und bequem von zu Hause oder unterwegs online auf www.arbeitsagentur.de/eservices unter der Überschrift „Ausbildung machen, studieren, beruflich weiterbilden“ – „Berufsausbildungsbeihilfe beantragen“. Bereits beim Ausfüllen des Online-Antrages werden wichtige Informationen zu den erforderlichen Angaben und einzureichenden Unterlagen geliefert.

Wenn Jugendliche oder Eltern vorab schon prüfen möchten, ob die Voraussetzungen für BAB vorliegen und in welcher Höhe sie voraussichtlich gezahlt werden würde, kann der BAB-Rechner genutzt werden: www.babrechner.arbeitsagentur.de WS

Noch mehr Beratung zur Berufsausbildungsbeihilfe erhalten Interessierte unter der kostenfreien telefonischen Hotline 0800/4555500.

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