Konzerte, Tanz und Lesungen: Anträge auf Kulturförderung stellen

Neuruppin. Im Rahmen der Richtlinie des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zur Förderung und Unterstützung des kulturellen Lebens im Landkreis können Kulturschaffende Anträge auf Kulturförderung noch bis zum 15. Oktober (Ausschlussfrist) stellen. Die Anträge sind schriftlich bei der Kreisverwaltung, Referat Büro Landrat, Virchowstraße 14-16, 16816 Neuruppin einzureichen.

Gefördert werden Projekte wie Konzerte, musikalisch-literarische Veranstaltungen, Veranstaltungen und Publikationen zur Bewahrung des kulturellen Erbes, Theater- und Tanzprojekte, Lesungen sowie Bildende Kunst. Die Veranstaltungen sollen zur Bereicherung des kulturellen Angebotes im gesamten Landkreis dienen, regional oder überregional ausstrahlen und gerne auch eine Verknüpfung zu den Themen Bildung und Tourismus aufweisen. Die Förderrichtlinie, das Antragsformular und weitere Informationen finden Interessierte auf der Webseite www.opr.de und dort unter dem Suchbegriff „Kulturförderung“.

Für Rück- oder Nachfragen steht Frau Roß, zuständig für die Kulturförderung im Landkreis, unter Tel. 03391/6887012 zur Verfügung. WS
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