Wer einen Hund halten will, zahlt in der Prignitz und im Ruppiner Land je nach Wohnort mindestens 30 bis 70 Euro Hundesteuer pro Jahr. Das regelt jede Kommune per Satzung eigenständig. Es kann aber auch um ein Vielfaches teurer werden. Die Gemeinde Fehrbellin beispielsweise fordert laut ihrer Hundesteuersatzung grundsätzlich 30 Euro für ein einzeln gehaltenes Tier. Es können aber genauso gut auch bis zu 1000 Euro werden, falls der Hund einer bestimmten, als gefährlich eingestuften Rasse angehört. Das handhaben fast alle Kommunen ganz ähnlich.
Ob das aktuell so noch zulässig ist, erscheint etwas unklar. Denn seit Juli gilt in Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung. Sie listet – anders als die seit dem Jahr 2000 gültigen Fassungen – keine speziellen Rassen mehr als gefährlich. Doch eben auf diese Listen stützten sich die meisten kommunalen Hundesteuersatzungen.
Eine Ausnahme ist die Gemeinde Wusterhausen. Sie passte ihre Satzung jetzt an die neue Gesetzeslage an. Spezielle, besonders gefährliche Rassen werden nicht mehr erwähnt. Das erleichtert Haltern solcher Hunde das Leben. Mehr als eine Handvoll betreffe das in der Gemeinde allerdings sowieso nicht – berichtet Ordnungsamtsleiterin Franziska Seeger. Auch sie würden nun von vorn herein wie alle anderen Hundehalter behandelt. Fälle, in denen der erhöhte Steuersatz eingefordert wurde, seien ihr nicht bekannt. Aber: „Was wegfällt, sind die Negativzeugnisse.“ Mit diesem auch „Wesenstest“ genannten Nachweis mussten die Betroffenen bisher die Unbedenklichkeit ihres Tieres bestätigen lassen, um Auflagen und hohe Steuersätze zu vermeiden. Ganz vom Tisch sind Sonderregelungen für gefährliche Hunde trotz der Neuregelung auch in Wusterhausen nicht. Ob ein Tier wirklich gefährlich ist, darüber entscheidet nun aber allein das Auftreten des Hundes und seines Halters. Sollte es zu Zwischenfällen mit einzelnen Tieren kommen, behält sich die Gemeinde eine Prüfung und eventuelle Einstufung als „gefährlicher Hund“ vor – bis zum Gegenbeweis nach frühestens zwei Jahren. So lange gilt dann auch wieder der erhöhte Steuersatz von 250 Euro statt der normalen 40 Euro.Wusterhausen zählt mit seiner neuen Steuersatzung zu den ersten Kommunen im Landkreis, die die geltende Brandenburger Hundehalterverordnung konsequent umsetzen. Andere wollen folgen. Aus der Stadtverwaltung Neuruppin heißt es beispielsweise, dass man die Novellierung der Hundesteuersatzung auf der Agenda habe, aber zurzeit noch mit der Grundsteuerreform beschäftigt sei. Auch die Stadt Wittstock kündigt an, ihre Satzung zu überarbeiten.
A. Beckmann