Schweinepestgefahrerfordert Maßnahmen

Neuruppin. Die Gefahr einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aus infizierten Gebieten durch kontaminierte Produkte oder Gegenstände in freie Gebiete in Brandenburg sei hoch, teilt der Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit. Mit der Feststellung der ASP kürzlich bei einem Wildschwein im Landkreis Oberhavel ist demnach ein Gefährdungspotenzial für die Einschleppung in bisher nicht betroffene Kreise aufgetreten. Das mache die Anordnung von Maßnahmen zur Vorbeugung der Einschleppung und zur Erkennung der ASP erforderlich, so das zuständige Amt für Landwirtschaft.

So wird verfügt, dass zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes im Landkreis alle Jagdausübungsberechtigten Schwarzwild flächendeckend, unter Nutzung aller jagdlichen Methoden verstärkt zu bejagen haben. Sie sind demnach auch aufgerufen, nach verendeten Wildschweinen zu suchen und alle tot aufgefundenen Tiere, einschließlich verunfallter, im Landkreis dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft unter Angabe des Fundortes tel. (03391/688 3911 oder 3908) oder per mail (asp@opr.de) zu melden. Die Tierkörper sind zu kennzeichnen und zur virologischen Untersuchung zu beproben. Zur Probenentnahme ist ein Trockentupfer zu verwenden. Die Kennzeichnung beschränkt sich auf die Ausstellung eines Wildursprungsscheines. Der beprobte Tierkörper soll am Fundort verbleiben, sofern Verkehrssicherungspflichten dem nicht entgegenstehen. In den Gebieten Stadt Rheinsberg und Neuruppin, Amt Lindow und Temnitz und Gemeinde Fehrbellin ist laut Landkreis von jedem erlegten Wildschwein eine Probe zur virologischen Untersuchung durch Trockentupferentnahme auf ASP zu entnehmen.

Begründet wird das damit, dass die ASP eine virusbedingte, hochansteckende und gefährliche Tierseuche sei, die auch auf Hausschweine übertragbar und in vielen Ländern verbreitet und in ihrer klassischen Verlaufsform durch eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate gekennzeichnet ist. Hauptüberträger der Seuche sind demnach virusausscheidende Schweine. Der Erreger wird über Nasen-, Rachen-, Augensekret und Speichel, später auch über Urin und Kot ausgeschieden. Übertragen wird der Erreger durch Kontakt von Tier zu Tier, über infiziertes Fleisch oder Speiseabfälle, aber auch indirekt über Personen, Fahrzeuge, Futter, Einstreu, Gegenstände, Zecken oder Schadnager. Die lnkubationszeit, also die Zeit von der Einschleppung des Erregers bis zum Auftreten erster Krankheitssymptome, beträgt etwa sieben bis zehn Tage. Das Auftreten der ASP kann aufgrund der Symptome, Leistungseinbußen und der Tierverluste in den betroffenen Betrieben zu großen wirtschaftlichen Schäden führen. WS
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