brandenburg.
Firmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent davon schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Sie müssen der Agentur für Arbeit bis 31. März ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Dafür können sie die kostenfreie Software „IW-Elan“ nutzen. Sie steht auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter „Service“ bestellt werden. Es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand mehr erforderlich. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. dre