Kyritz.
Ab sofort bis 31. März können bei der Stadt Kyritz Anträge auf Vereinsförderung 2025 gestellt werden. Nach den Richtlinien werden insbesondere die Jugendarbeit und die Betriebskosten für die Vereinsräume bezuschusst. Vereine erhalten 20 Euro für jedes Vereinsmitglied unter 18 Jahren. Vereine, bei denen mindestens ein Viertel der Mitglieder Kinder oder Jugendliche sind, erhalten sogar 45 Euro. Mit dieser Förderung der Jugendarbeit sollen soziale, sportliche und kulturelle Angebote der Vereine für junge Menschen unterstützt, die Zukunft der Organisation gesichert und so auch die Lebensbedingungen für Familien verbessert werden.
Als Grundförderung erhalten die Vereine bei bis zu 50 Mitgliedern 100 Euro, bei bis zu 100 dann 150 Euro und bei mehr als 100 Mitgliedern 200 Euro. Bei Vereinsjubiläen, deren Jahreszahl auf 0 endet, werden 100 Euro gezahlt. Der Zuschuss wird ab dem zweiten Jahr nach Gründung gezahlt. Voraussetzung ist die Ansässigkeit in Kyritz oder einem Ortsteil und, dass Kassenberichte und Jahresabschlüsse vorlegt werden. Ausgezahlt wird die Förderung bis 30. Juni.
Einzureichen sind die Antragsformulare bei der Stadt Kyritz, Christian Boldt, Marktplatz 1, Email boldt@kyritz.de, Tel. 033971/85260.
WS