„Ein häufiger Stolperstein in der Praxis sind zusätzliche Kilometer und längere Mietzeiten, die über das ursprünglich gebuchte Kontingent hinausgehen. Zusatzbeträge hierfür können den Preis stark in die Höhe treiben“, sagt Annalena Marx, Sprecherin der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Daher sei gute Planung wichtig: Einen Überblick über mögliche Anbieter und Tarife geben Vergleichsportale. Gerade in ländlichen Regionen lohnt sich die Suche aber auch abseits der großen Portale, um auf lokale Anbieter zu stoßen. Im Gegensatz zu den Versicherungslösungen konventioneller Autovermietungen beinhalten die von Carsharing-Unternehmen angebotenen Policen häufig eine höhere Selbstbeteiligung. „Oft besteht die Möglichkeit, die Selbstbeteiligung gegen einen Aufpreis zu reduzieren oder auszuschließen. Auch das Abschließen einer separaten Versicherung gerade bei häufiger Nutzung von Carsharing kann eine Möglichkeit sein – hier gilt es, die Bedingungen und die Kosten abzuwägen“, so Marx.
Wer häufig wechselnde Fahrzeuge nutzt, hat damit zu tun, diese auf etwaige Schäden zu überprüfen. „Oft stellen Verbraucher sich die Frage, ob die Meldung eines kleinen Kratzers tatsächlich nötig ist“, so Marx. Sie rät grundsätzlich dazu, alle Schäden zu melden. Dabei kann es eine praktische Hilfe sein, vor Fahrtantritt und nach Fahrtende Fotos oder ein Video des Fahrzeuges anzufertigen. So haben Nutzer angefertigtes Bildmaterial in der Hinterhand, sollte es später zu Streitigkeiten über das Vorhandensein von Schäden kommen. „Grundsätzlich haften Kunden nur für Schäden, die sie selbst verursacht haben – und dieses Verschulden muss ihnen nachgewiesen werden“, so Marx.
Beim sogenannten Free-Floating-Carsharing legen Anbieter Geschäftsgebiete fest, innerhalb derer ihre Fahrzeuge verfügbar sind und vor allem: innerhalb derer Nutzer sie auch zurückgeben müssen. Steht das Auto nach der Rückgabe außerhalb des Geschäftsgebietes, können Rückgabegebühren anfallen oder die Rückgabe ist sogar unmöglich – etwa, wenn das Auto in Brandenburg auf dem Land statt in Berlin steht. Gleichzeitig gilt es, den genauen Abstellplatz auch innerhalb des Geschäftsgebietes zu beachten. Parkhäuser und private Grundstücke scheiden so beispielsweise in der Regel als Abstellorte nach beendeter Miete aus, für Flughäfen gelten häufig besondere Regelungen.
Wer das Auto zwischenzeitlich ins Ausland fahren möchte, sollte unbedingt vorab prüfen, ob und zu welchen Bedingungen dies möglich ist, sonst kann es zu teuren Überraschungen kommen. Für Fragen können Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen. dre