Endet ein Arbeitslverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchendmeldung wichtig. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur Neuruppin vorliegen. Die Meldung sollte online unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/neuruppin/ihr-online-startpaket oder telefonisch unter 0800/4555500 erfolgen. Während der Dauer der Sperrzeit ruht der Anspruch auf finanzielle Leistungen. Denn bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchendmeldung muss eine Sperrzeit von einer Woche verhängt werden.
„Wir empfehlen sich bei Bedarf so früh wie möglich bei uns arbeitsuchend zu melden, um keine wichtigen Fristen zu versäumen. Online kann der gesamte Vorgang abgewickelt werden – schnell, einfach und rund um die Uhr“, führt Beate Kostka, Vorsitzende der Geschäftsführung aus.
2024 musste die Agentur für Arbeit Neuruppin 5558 Sperrzeiten verhängen. 41,4 Prozent der Sperrzeiten lagen verspätete Arbeitsuchendmeldungen zugrunde wodurch die Betroffenen einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld verloren. WSAlle Informationen zum Thema finden sich online auf: www.arbeitsagentur.de/