Versicherte haben weiterhin Anspruch auf eine kostenfreie, amalgamfreie Füllung im Seitenzahnbereich. Wer sich jedoch für eine höherwertige Versorgung wie Komposit entscheidet, muss die entstehenden Mehrkosten auch künftig selbst tragen.
„Zahnärztinnen und Zahnärzte beraten ausführlich zu den verfügbaren Materialien. Gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten wird entschieden, welche Lösung individuell am besten geeignet ist“, erklärt Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V. Schon in der Vergangenheit entschieden sich viele Patienten im Seitenzahnbereich für zahnfarbene Kompositfüllungen, obwohl diese mit Kosten verbunden sind.
In Brandenburg dürfte die Umstellung auf quecksilberfreie Füllungen komplexer verlaufen als im Bundesdurchschnitt. Dort wurden 2023 laut Barmer-Zahnreport noch bei 8,3 Prozent der Seitenzahnfüllungen Amalgam verwendet, im Bundesdurchschnitt waren es nur 4,4 Prozent. In ostdeutschen Bundesländern griffen Zahnärzte weiterhin deutlich häufiger zu Amalgam – in Brandenburg sogar in 44,6 Prozent der Fälle, während es in Baden-Württemberg lediglich 8,3 Prozent waren. Der Grund liegt laut Barmer unter anderem in traditionellen Behandlungsmethoden und den persönlichen Vorlieben der Versicherten. Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Brandenburg, betont: „Über die Vor- und Nachteile von Amalgam wurde jahrzehntelang diskutiert. Wichtig für die Versicherten ist zu wissen, dass es inzwischen sehr gute und kostenfreie Alternativen gibt.“
Seit dem 1. Januar übernehmen die gesetzlichen Kassen selbsthaftende Füllstoffe wie einfachen Kunststoff oder Glasionomerzemente – ohne zusätzliche Kosten für die Patienten. Diese Materialien haften direkt am Zahn, sind leicht zu verarbeiten und benötigen kein Klebemittel. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen tragen die Kassen auch die Kosten für sogenannte Bulk-Fill-Füllungen – besonders leicht verarbeitbare Kunststoffe.
Kompositfüllungen gelten als hochwertiger, sind aber auch aufwendiger in der Anwendung. Gesetzliche Kassen übernehmen hier nur die Kosten in Höhe der einfachen Versorgung – darüber hinausgehende Beträge müssen wie bisher privat getragen werden.
Amalgam besteht etwa zur Hälfte aus Quecksilber, das in gehärtetem Zustand zwar fest gebunden ist, jedoch beim Entfernen oder Einsetzen freigesetzt werden kann. Solange bestehende Füllungen dicht und intakt sind, besteht kein akuter Handlungsbedarf. Ob sie noch in Ordnung sind, klären Zahnärztinnen und Zahnärzte bei regelmäßigen Kontrolluntersuchungen. gd