Der Schülerfahrausweis bleibt für anspruchsberechtigte Schüler, die in Ostprignitz-Ruppin ihre Wohnung haben, kostenfrei und kann auch weiterhin deutschlandweit für beliebig viele Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden. Der Schülerfahrausweis ist damit zugleich Deutschlandticket.
Bis zum 30. April wurden 5005 Anträge für das kommende Schuljahr gestellt. Das sind zwar rund 600 Anträge mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres, trotzdem fehlt noch ein erheblicher Anteil. Im noch laufenden Schuljahr sind 9728 Schüler im Besitz eines kostenfreien Schülerfahrausweises.
Der Schülerfahrausweis für das Schuljahr 2024/2025 ist bis zum 31. Juli 2025 gültig. Nur die Schüler, deren Antrag für das Schuljahr 2025/2026 bewilligt wurde, können den Schülerfahrausweis ab 1. August 2025, also während der gesamten Ferien, weiter nutzen.
Hinweise für Nutzer: Besonders einfach ist die Online-Antragstellung, wenn die Schule am Onlineverfahren teilnimmt.
Unter https://schuelerbefoerderung.opr.de/ gelangt man zu dem entsprechenden Formular, das man gleich am PC, Tablet oder auch per Handy ausfüllen kann. Bitte vergessen Sie nicht, die Antragstellung abzuschließen, indem Sie die Verifizierungsmail (erhalten Sie an die von Ihnen im Rahmen der Antragstellung angegebene E-Mail-Adresse) bestätigen. Im Rahmen der Online-Antragstellung kann man auch Anhänge (wie ein Passfoto) ganz einfach hochladen.
Sofern eine Antragstellung online nicht möglich ist, können Anträge für den Schülerfahrausweis 2025/2026 unter anderem auf der Website des Landkreises (www.ostprignitz-ruppin.de) sowie der Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft mbH (www.orp-busse.de) heruntergeladen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen.
Die vollständig ausgefüllten Anträge sind beim Amt für Bildung, Schülerbeförderung, Virchowstraße 14-16, 16816 Neuruppin einzureichen. Wird die Schülerbeförderung im laufenden Schuljahr beantragt, so ist der Antrag spätestens einen Monat vor Beginn der Beförderung zu stellen. WSBei Fragen wenden Sie sich bitte vorzugsweise per E-Mail an schuelerbefoerderung@opr.de.
Während der Sprechzeiten stehen Ihnen für Auskünfte Frau Nucklies (Telefon 03391/688 4019) und Frau Schwabe (03391/688 4020) vom Amt für Bildung für Auskünfte zur Verfügung.
Hinweis: Auch wenn Schüler bereits über einen elektronischen Fahrausweis (Chipkarte) verfügen, der mehrere Jahre gültig ist, ist für jedes Schuljahr eine erneute Antragstellung erforderlich. Das bedeutet, dass der vorhandene Fahrausweis nach Bewilligung durch das Amt für Bildung (elektronisch) verlängert wird. Die Schüler erhalten keinen neuen Fahrausweis (Chipkarte).