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Aktuelle Informationen zur Antragstellungdes Schülerfahrausweises im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Der Schülerfahrausweis kann auch online beantragt werden.Foto: Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Ostprignitz-Ruppin. Der 31. Mai war entsprechend der „Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin“ der Stichtag für die Beantragung des kostenfreien Schülerfahrausweises für das kommende Schuljahr. Viele Schüler haben ihren Ausweis auch bereits beantragt, aber noch fehlt ein erheblicher Teil. Antragstellungen sind natürlich weiterhin möglich, auch online.

Für anspruchsberechtigte Schüler, die in Ostprignitz-Ruppin ihren Wohnort haben, bleibt der Schülerausweis kostenfrei und kann auch weiterhin deutschlandweit für beliebig viele Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden. Der Schülerfahrausweis ist damit zugleich Deutschlandticket.

Bis zum 16. Juli wurden 7434 Anträge für das kommende Schuljahr gestellt. Das sind zwar rund 300 Anträge mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres, aber von der Zahl der für das laufende Schuljahr ausgestellten Ausweise ist man noch entfernt. Im Schuljahr 2024/2025 sind etwa 9800 Schüler im Besitz eines kostenfreien Schülerfahrausweises. Dieser ist aber nur noch bis zum 31. Juli gültig. Nur die Schüler, deren Antrag für das Schuljahr 2025/2026 bewilligt wurde, können ihren Schülerfahrausweis ab 1. August weiter nutzen.

Besonders einfach ist die Online-Antragstellung. Unter https://schuelerbefoerderung.opr.de/ gelangt man zu einem entsprechenden Formular, das direkt am PC, Tablet oder auch per Handy ausgefüllt werden kann. Die Antragstellung wird abgeschlossen, indem die im Rahmen der Antragstellung erhaltene Verifizierungsmail bestätigt wird. Bei der Online-Antragstellung können auch Anhänge, wie Passfotos, ohne Probleme hochgeladen werden.

Sollte die Antragstellung online nicht möglich sein, können Antragsformulare für den Schülerfahrausweis 2025/2026 unter anderem auf der Website des Landkreises sowie der Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft mbH (ORP) heruntergeladen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen. Die vollständig ausgefüllten Anträge sind beim Amt für Bildung, Schülerbeförderung, Virchowstraße 14-16, 16816 Neuruppin, einzureichen. Wird die Schülerbeförderung im laufenden Schuljahr beantragt, so ist der Antrag spätestens einen Monat vor Beginn der Beförderung zu stellen.

Fragen rund um die Schülerbeförderung können per E-Mail an: schuelerbefoerderung@
opr.de gestellt werden. Darüber hinaus stehen während der Sprechzeiten Frau Nucklies (Tel. 03391/6884019) und Frau Schwabe (Tel. 03391/6884020) vom Amt für Bildung für Auskünfte gerne zur Verfügung. WS

Noch ein wichtiger Hinweis: Auch wenn Schüler bereits über einen elektronischen Schülerfahrausweis (Chipkarte) verfügen, der mehrere Jahre gültig ist, muss für jedes Schuljahr ein neuer Antrag gestellt werden. Der vorhandene Fahrausweis wird nach der Bewilligung durch das Amt für Bildung auf elektronischem Weg verlängert. Ein neuer Fahrausweis wird nicht ausgegeben.

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