Was tun, wenn der Unfall trotzdem passiert? Sofort die Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern und die Polizei verständigen. In den meisten Bundesländern ist der Anruf obligatorisch. Die Beamten informieren den Jagdpächter, nehmen den Unfall auf und erstellen eine Bescheinigung über den Wildunfall. Letztere braucht der Versicherer, sobald der Schaden die 1000-Euro-Grenze übersteigt und das ist eher die Regel als die Ausnahme. Nach den Erfahrungen der Versicherer kostet ein Wildschaden durchschnittlich 3600 Euro.
Das Risiko eines Wildunfalls ist hoch: Pro Jahr kommt es nach Angaben der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg deutschlandweit zu 250 000 Begegnungen zwischen Auto und Wild. Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Tieren jeglicher Art entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet die immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier entstandener Wildschaden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.
Oft kollidiert ein Fahrzeug aber gar nicht direkt mit dem Tier, sondern der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Ein anderes Unfallszenario: Der Autofahrer weicht bewusst aus, um nachweislich einen größeren Schaden zu vermeiden. Auch in solchen Fällen zahlt die Teilkasko-Versicherung. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafür aber schon den Zusammenprall mit Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben. Auch wichtig: Er muss einen Zeugen benennen können. Wer für die Tiere ausweicht, steht aber auch nicht ohne Versicherungsschutz da, vorausgesetzt er hat eine Vollkasko-Versicherung. Sie übernimmt normalerweise die Schäden, die durch ein derartiges Ausweichmanöver entstehen. WS