Auf der Grundlage des Paragraphen 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 geboren wurden, für den anstehenden Schulbesuch anzumelden.
Eltern werden von den zuständigen Schulen postalisch kontaktiert und sollen alle notwendigen Informationen dazu erhalten, wie die Online-Anmeldung durchgeführt werden kann. WS