Nachvollziehbar
und fair überprüfen
Ersatzkassen informieren über Widersprüche gegen Entscheidungen

Versicherte, die mit Entscheidungen ihrer Krankenkasse oder der Rentenversicherung nicht einverstanden sind, können Widerspruch einlegen.Foto: Adobe Stock/Robert Kneschke
Brandenburg. Widerspruchsverfahren sind ein wichtiger Bestandteil der Sozialen Selbstverwaltung im Krankenkassensystem. Darauf machen die Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund) und der Verband der Ersatzkassen von TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK (vdek) aufmerksam. Entsprechende Widerspruchsausschüsse spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Entscheidungen fair und nachvollziehbar zu überprüfen.

Wenn Versicherte mit einer Entscheidung ihrer Krankenkasse oder der Rentenversicherung etwa zu einem Reha-Antrag, zu Krankengeld oder zu Pflegeleistungen nicht einverstanden sind, können sie Widerspruch einlegen. Die zuständigen Widerspruchsausschüsse sind in der Regel von gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber besetzt, die diese Aufgabe ehrenamtlich übernehmen und über die Einwände entscheiden. Die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse sind selbst Beitragszahlende und insofern mit Anliegen der Versicherten vertraut. In vielen Fällen können sie durch ihre unabhängige Prüfung und Vermittlung eine Klärung herbeiführen. Damit tragen sie maßgeblich dazu bei, langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden und entlasten damit sowohl Versicherte als auch Sozialversicherungsträger.

„Die Widerspruchsausschüsse befassen sich mit vielen verschiedenen Themen und tragen mit ihrer Arbeit maßgeblich zur Verbesserung der Qualität von Verwaltungsentscheidungen bei“, sagt Rüdiger Herrmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der DRV Bund. Durch praxisnahe Verbesserungsvorschläge sei etwa die Verständlichkeit von Bescheiden verbessert und eine höhere Kundenzufriedenheit erreicht worden. Widerspruchsausschüsse seien „Selbstkontrolle“, ergänzt Claudia Goymann, Versichertenvertreterin im Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK). „Sind die Versicherten mit einer Entscheidung ihrer Krankenkasse nicht einverstanden, wird der Widerspruch beraten und hinterfragt, inwieweit alle Möglichkeiten durch die Krankenkasse ausgeschöpft wurden.“ Im Zweifelsfall könnten Ehrenamtliche so erwirken, dass ein Fall anders entschieden oder erneut geprüft wird, unterstreicht sie die Bedeutung des Ehrenamtes im Widerspruchsverfahren.

Mit der Initiative „Mitreden!“ informieren vdek und DRV über die Soziale Selbstverwaltung insgesamt. Gezeigt wird, wie sie funktioniert, welche Menschen dahinterstehen und wie Versicherte mitentscheiden können, was bei Rente und Gesundheit passiert. gd

Weitere Informationen gibt es auf der Website

www.sozialwahl.de

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