Stallpflicht bis hinter Wittstock und in Teilen der Prignitz
Nach neuem Fall von Vogelgrippe in einem Putenbestand bei Heiligengrabe: Landkreise OPR und Prignitz verfügen Zonen mit Restriktionen für Geflügelhalter

Rund um Heiligengrabe gelten nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenbestand seit der vergangenen Woche eine Schutzzone (rot) und eine Überwachungszone (blau). Der Norden des Landkreises ist zudem von einem Ausbruch in Mecklenburg-Vorpommern betroffen.Foto: Landkreis OPR
Ostprignitz-ruppin / Prignitz. Die Geflügelpest ist wieder da: Betroffen ist ein Putenbestand mit rund 13 500 Tieren in der Gemeinde Heiligengrabe. Dort hatte man Anfang Februar eine erhöhte Verlustrate registriert. Der betreuende Tierarzt entnahm Proben und ließ sie von einem akkreditierten Labor prüfen. Ergebnis: Die Geflügelpest – oder auch Vogelgrippe – wurde nachgewiesen.

Am 6. Februar bestätigte das Landeslabor Berlin-Brandenburg den Befund. Es handelt sich um das aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1. Das Friedrich-Löffler-Institut kam als nationales Referenzlabor einen Tag später zum gleichen Ergebnis. Damit ist der 18. Geflügelpest-Ausbruch in einem brandenburgischen Nutztierbestand seit Herbst 2025 Tatsache. Sämtliche Puten am betroffenen Standort wurden inzwischen getötet. Zudem erließ der Landkreis Ostprignitz-Ruppin eine Tierseuchenallgemeinverfügung für die Gemeinde Heiligengrabe und die Stadt Wittstock.

Sämtliche Geflügelhalter in einem Bereich von drei Kilometern rund um Heiligengrabe (inklusive Blandikow) mussten ihre Bestände umgehend dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR melden. Die Vögel müssen bis auf Weiteres im Stall bleiben. Fleisch, Eier und andere Geflügelprodukte, aber auch Tierfutter dürfen die Höfe nicht verlassen.

Darüber hinaus wurde eine Überwachungszone festgelegt, in der für Geflügel eine Meldepflicht und ein Aufstallungsgebot gelten. Betroffen sind die Gemarkungen Blandikow, Heiligengrabe, Maulbeerwalde, Blesendorf, Zaatzke, Liebenthal, Jabel, Wernikow, Papenbruch, Königsberg, Grabow bei Blumenthal, Blumenthal, Dahlhausen und Rosenwinkel.

Im Bereich Wittstock erstreckt sich die Überwachungszone auf die Gemarkungen Biesen und Christdorf und zu Teilen auf die Gemarkungen Dossow, Fretzdorf und Wittstock/Dosse. Genaueres teilt die Kreisverwaltung auf ihrer Webseite mit. Betroffen sind als Überwachungszone zudem Teile des Landkreises Prignitz: in der Stadt Pritzwalk, in den Gemeinden Groß Pankow und Gumtow sowie im Amt Meyenburg. Dort gelten analoge Einschränkungen. Die Prignitzer Kreisverwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen.

Die Schutzzone in der Prignitz streift die Kernstadt Pritz­walk und umfasst den östlichen Teil des Stadtgebiets mit den Orten Sarnow, Bölzke, Kemnitz, Beveringen, Alt Krüssow, Neu Krüssow, Wilmersdorf, Streckenthin, Sadenbeck und Könkendorf, außerdem Boddin-Langnow und Heidelberg in der Gemeinde Groß Pankow, Breitenfeld in der Gemeinde Gumtow sowie Ellershagen im Amt Meyenburg.

Der Landkreis OPR appelliert an die Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise, Ställe gegen unbefugten Zutritt zu sichern und nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung zu betreten. Weitere Forderungen sind Einrichtungen zum Händewaschen sowie zur Desinfektion der Schuhe. Alexander Beckmann
Druckansicht