Beide Restriktionszonen waren nach der amtlichen Feststellung eines Geflügelpestausbruchs in einem Bestand in der Ortschaft Heiligengrabe am 6. Februar eingerichtet worden.
Ein wichtiger Hinweis in diesem Zusammenhang: Die Allgemeinverfügung TS 39/39/2026 (Aufstallung bei Beständen mit mehr als 5000 Stück Geflügel) bleibt von der Aufhebung der Restriktionszonen unberührt und ist weiterhin gültig. Gleiches gilt für die Allgemeinverfügung TS 39/45/2026, die nach einem Geflügelpestausbruch im Nachbarlandkreis Mecklenburgische Seenplatte in der Ortschaft Wesenberg in der vergangenen Woche veröffentlicht worden war. WS