Rheinsberg.
Die Befahrung des Rheinsberger Rhins mit muskelkraftbetriebenen Wasserfahrzeugen ist seit gestern aufgrund eines zu geringen Wasserstandes bis auf Weiteres nicht mehr gestattet. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises OPR hin.Zurzeit steht nicht mehr genug Wasser im Rheinsberger Rhin zur Verfügung, um ein schadloses Befahren des Fließgewässers zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund einer hohen Verdunstung und ausbleibender Niederschläge in ausreichender Menge wird der Abfluss aus der Rheinsberger Seenkette in den Rheinsberger Rhin vom Bewirtschafter des Wehres an der Obermühle in Rheinsberg reduziert. Damit wird der Pegel an der Obermühle unter die nach der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Rheinsberger Rhin und Hellberge“ des Landes Brandenburg zulässige Marke von 65 Zentimetern fallen. Mit dem Unterschreiten dieser Marke ist das Befahren des Rheinsberger Rhins nicht mehr gestattet. WS