Zusätzlich dürfen Verkaufsstellen aus Anlass regionaler Ereignisse, insbesondere traditioneller Vereins- oder Straßenfeste oder besonderer Jubiläen, an einem weiteren Sonn- oder Feiertag je Kalenderjahr öffnen, soweit die Verkaufsstellen von dem Ereignis betroffen sind.
Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sonn- oder Feiertage innerhalb von vier Wochen freigegeben werden. Die Festlegung der zugelassenen Sonntage für das Jahr 2024 erfolgt durch eine ordnungsbehördliche Verordnung der Rolandstadt. WSAnträge sind an die Sachbearbeiterin für Gewerbeangelegenheiten, Frau Dahms, zu stellen. Per Post an: Stadt Perleberg, Sachbereich Ordnungsaufgaben, Bereich Gewerbe, Karl-Liebknecht-Str. 33 in 19348 Perleberg. Anträge können auch per Fax unter 03876/781302 oder per