Perleberg.
Anträge im Rahmen der städtischen Sportförderung 2024 (Festbetragsförderung nach Mitgliedszahlen und pro Mitglied) können von Perleberger Sportvereinen noch bis zum 15. Januar bei der Stadt Perleberg eingereicht werden. Informationen zur Richtlinie und das Antragsformular sind auf der städtischen Homepage www.stadt-perleberg.de unter „Bürger – Service – Rechtsgrundlagen – Richtlinien – Sportförderrichtlinie“ zu finden. Gleiches gilt für die Kulturförderung 2024. Auch hier sind die Anträge bis zum 15. Januar bei der Stadt Perleberg einzureichen. Weitere Informationen sind auf der städtischen Homepage zu finden unter „Bürger – Service – Rechtsgrundlagen – Richtlinien – Kulturförderrichtlinie“. Bis Ende Juni ist der Nachweis der Sonderförderung Sport 2023 einzureichen. Die Nachweise müssen mit Originalbelegen wie Rechnungen eingereicht werden. Bei Fragen steht Tina Börner zur Verfügung (Tel. 03876/781405 oder E-Mail: kultur@stadtperleberg.de). WS