Wer an seinem Autokennzeichen noch eine rosa Prüfplakette entdeckt, muss rasch eine Prüfstelle ansteuern. Die rosafarbenen Plaketten haben zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit verloren. Im Neuen Jahr schlägt die Stunde aller Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette, sie sind 2024 zur Prüfung aufgerufen, 2025 die Fahrzeuge mit der Plakettenfarbe Orange. Benötigt wird für die Hauptuntersuchung die Zulassungsbescheinigung Teil I (der frühere Fahrzeugschein). Zur HU gehört auch eine Abgasuntersuchung, sofern kein aktueller Nachweis einer Werkstatt vorliegt.
Bei nachträglichen Änderungen am Fahrzeug ist das entsprechende Prüfzeugnis erforderlich. Wird der entsprechende Prüftermin überschritten, droht ein Verwarnungsgeld, das mit zunehmender Dauer von 15 bis auf 60 Euro ansteigt und am Ende sogar zusätzlich einen Punkt in Flensburg kosten kann.
Wer noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besessen hat und einem Geburtsjahrgang zwischen 1965 und 1970 angehört, musste das Dokument bis 19. Januar in einen fälschungssicheren Führerschein im EU-weit gültigen Scheckkartenformat umgetauscht haben. Im Unterschied zu den alten Dokumenten ist die Gültigkeit der Scheckkarten-Führerscheine auf 15 Jahre befristet. Wer ohne gültigen Führerschein fährt, muss wie jemand, der seinen Führerschein nicht mitführt, bei einer Kontrolle mit zehn Euro Verwarnungsgeld rechnen.
Ab dem 7. Juli zieht soll noch mehr Sicherheit in Autos einziehen. Waren bisher schon ABS, ESP und Reifendruckkontrolle vorgeschrieben, müssen in neu zugelassenen Fahrzeugen ab Jahresmitte auch Sicherheitssysteme wie Notbremsassistent, Tempomat und auch zusätzlich Müdigkeitswarner an Bord sein.
Verpflichtend sein wird auch ein sogenannter Event Data Recorder (EDR): Die Black-Box zeichnet bei einem Unfall wichtige Daten über das Fahrzeug für einen kurzen Zeitabschnitt auf und kann somit teilweise zur Aufklärung von Unfällen beitragen. WS