Prignitz.
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht das elektronisch. Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen sowie Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V., beauftragt durch die Bundesagentur für Arbeit, nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand der Anzeige mehr erforderlich. Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. WS