Freiwilligendienste können sehr vielfältig sein, wie die Versicherungsgruppe Arag aktuell aufgezeigt hat. Altenpflege, Sportvereine oder Naturschutzprojekte – vieles ist möglich. Fachkräfte leiten die Freiwilligen an, unterstützen sie bei der Teilnahme an Seminaren zu verschiedenen Themen und fördern die Entwicklung persönlicher Fähigkeiten. Die Freiwilligen sammeln praktische Erfahrungen und können sich diesen Dienst in einigen Studiengängen sogar als Vorpraktikum oder Wartezeit anrechnen lassen.
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) bieten Unterstützung in verschiedenen Bereichen wie Kinder- und Jugendarbeit, Gesundheitswesen, Sport, Kultur, Umweltschutz und Denkmalpflege. Voraussetzungen sind ein Alter unter 27 Jahren und die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht. Die Dauer beträgt normalerweise zwölf Monate, mindestens aber sechs und höchstens 18 Monate in Vollzeit. Laut Arag-Fachleuten kann die Dauer in Ausnahmefällen auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Weitere Informationen gibt es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Die Einsatzbereiche beim Bundesfreiwilligendienst sind ebenso vielfältig: Von der Kinder- und Jugendhilfe über Kultur- und Denkmalpflege bis hin zum Natur- und Umweltschutz ist alles dabei. Voraussetzung ist lediglich die Erfüllung der Schulpflicht. Auch die übliche Dauer beträgt wie beim FSJ ein Jahr, kann aber auf sechs Monate verkürzt oder auf maximal 24 Monate verlängert werden.
Im Rahmen des Freiwilligen Wehrdienstes (FWD), der seit Aussetzung der Wehrpflicht 2011 so bezeichnet wird, sind Einblicke in die Tätigkeiten der Bundeswehr möglich. Voraussetzungen sind die deutsche Staatsangehörigkeit, die Erfüllung der Schulpflicht und ein Mindestalter von 17 Jahren. Der Dienst dauert bis zu 23 Monate, wobei die ersten sechs Monate als Probezeit gelten.
In der Regel ist ehrenamtliches Engagement unentgeltlich. Manchmal fließt aber doch etwas Geld. Das rechtlich geregelte Taschengeld für Freiwillige liegt laut Arag 2024 bei maximal 453 Euro und soll auf 584 Euro monatlich angehoben und jährlich angepasst werden. Außerdem können Mobilitätszuschläge gewährt werden.
Das Taschengeld wird von der jeweiligen Einsatzstelle ausbezahlt. Wer nur ein Taschengeld erhält, muss dieses grundsätzlich nicht versteuern. Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder eine entsprechende Geldersatzleistung unterliegen dagegen der Besteuerung. Liegen die Einnahmen allerdings insgesamt unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages von derzeit 11 604 Euro, fallen keine Steuern an.
Die Arag weist zudem darauf hin, dass bei einem einjährigen freiwilligen Jahr ein Mindestanspruch auf 24 Urlaubstage besteht. Für Jugendliche gelten längere Mindesturlaubsansprüche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Anzahl der Urlaubstage wird entsprechend erhöht oder verkürzt, wenn sich die Dauer des Einsatzes ändert.
Teilzeitmöglichkeiten in Jugend- und Bundesfreiwilligendienst sollen künftig ohne Altersbegrenzung oder Nachweis persönlicher Gründe verfügbar sein. Die Bundesregierung reagiert damit auf den Wunsch von Freiwilligen, Einsatzstellen und Trägern nach verbesserten Teilzeit-Optionen.
Für das FSJ oder FÖJ bewirbt man sich laut Arag in der Regel bei Trägern wie zum Beispiel der Caritas oder dem Diakonischen Werk. Diese sind für die Einsatzstellen verantwortlich, wie zum Beispiel Sportvereine oder Altenheime. Eine Liste solcher Organisationen bietet auch das BMFSFJ an. Wer Interesse an einem Bundesfreiwilligendienst hat, findet mögliche Einsatzstellen auch über die BFD-Einsatzstellensuche. Die Bewerbungsunterlagen und Fristen variieren je nach Träger, weshalb zu einer frühzeitigen Planung geraten wird. Informationen zu benötigten Unterlagen erhält man direkt vom Träger.
Wen es nach der Schulzeit in die Ferne zieht, kann auch einen Freiwilligendienst im Ausland absolvieren. Dabei geben die Arag-Fachleute allerdings zu bedenken, dass trotz staatlicher Förderung ein finanzieller Beitrag von den Bewerbern selbst getragen werden muss. Eine erste Orientierung über die verschiedenen Einsatzgebiete bieten das Internetportal für den Freiwilligendienst im Ausland oder die Auslandsseiten des Bundesfreiwilligendienstes. Geraten wird, sich frühzeitig für 2025 zu bewerben.
Ein Tipp der Arag: Wer sein Studium mit dem Bachelor abschließt und erst danach einen Freiwilligendienst leistet, hat eine Erstausbildung abgeschlossen und damit keinen Anspruch mehr auf Kindergeld – selbst wenn anschließend der Master-Studiengang absolviert wird (Bundesfinanzhof, Az.: III R 10/22). Also besser vor Antritt eines Freiwilligendienstes einen Studienplatz suchen. Der bleibt dann bis Ende des Dienstes gesichert. gdWeitere Informationen unter: www.arag.de/versicherungs-ratgeber