„Mit dem Qualifizierungsgeld können wir die Transformation am Arbeitsmarkt in unseren vier Landkreisen begleiten. Es schafft Chancen, in die langfristige Jobperspektive der Beschäftigten zu investieren und Unternehmen bei der herausfordernden Fachkräftesicherung zu unterstützen“, sagt Beate Kostka, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neuruppin. Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust von Arbeitsplätzen droht, eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht.
Das Qualifizierungsgeld ergänzt die bestehenden Instrumente der Beschäftigtenqualifizierung. Es wird unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten gezahlt und dient als Entgeltersatzleistung. Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60 Prozent – für Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 Prozent – des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt. Arbeitgeber können den Betrag aufstocken. Die Weiterbildungskosten trägt das Unternehmen.
Fördervoraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind unter anderem ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent), eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen sind Kleinstunternehmen – bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebes ausreichend) und eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im aktuellen Betrieb.
Wichtig ist zudem, dass die Beschäftigten der Qualifizierung zustimmen.
Betriebe können das Qualifizierungsgeld bereits jetzt beantragen. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Weitere Informationen zu Höhe und Voraussetzungen des Qualifizierungsgeldes, Formularen sowie Hinweisen zum Online-Antrag gibt es unter diesem Link: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/qualifizierungsgeld WSKontaktdaten zum örtlichen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Neuruppin: Bei Fragen zum Qualifizierungsgeld berät die persönliche Ansprechperson im Arbeitgeber-Service, weitere Infos gibt es über das entsprechende Teampostfach per E-Mail: Landkreis Oberhavel: oranienburg.arbeitgeber@arbeitsagentur.de.