Dies ist heute nicht immer die richtige Lösung. Spontanes Anhalten am Straßenrand kann dazu führen, dass das herannahende Einsatzfahrzeug im sich stauenden Straßenverkehr einfach stecken bleibt. Deshalb lernt heute jeder Fahrschüler, dass es beim Auftauchen eines Einsatzfahrzeuges mit Blaulicht und Signalhorn vor allem darum geht, diesem Fahrzeug ungehindert die Weiterfahrt zu ermöglichen, die Straße also möglichst schnell freizumachen. Dabei ist es eine äußerst schlechte Idee, in einem Kreisverkehr anzuhalten oder an einer roten Ampel alle Fahrspuren zu belegen.
Befindet sich ein Rettungswagen oder die Feuerwehr im Einsatz, geht es meist um Menschenleben und dabei kommt es auf Schnelligkeit an. Deshalb heißt die Aufforderung an alle Kraftfahrer: Bewahren Sie Ruhe, orientieren Sie sich und stellen Sie fest, woher das Einsatzfahrzeug kommt und dann machen Sie so schnell wie möglich die Fahrbahn für den Einsatzwagen frei. Dabei kann man nach rechts ausweichen, wenn sich z. B. Einmündungen oder Einbiegungen dort befinden. Auch das Abbiegen in eine Seitenstraße ist eine Option – auch wenn diese nicht das Ziel ist. Die Möglichkeit zum Wenden ergibt sich meist schnell.
Joachim Lemmel, Pressesprecher der Polizeidirektion Nord, kennt das Problem mit den Sonderfahrzeugen aus dem Polizeialltag. „Der Fahrer des Einsatzfahrzeugs darf im Einsatz in angemessener Weise Grenzen überschreiten (siehe §§ 35 und 38 StVO), schneller fahren oder auch bei Rot über eine Ampelkreuzung fahren, muss dabei aber stets die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Auge behalten. Ein solches Verhalten verunsichert andere Verkehrsteilnehmer. Deshalb gilt sein Appell an alle Verkehrsteilnehmer: Schaffen Sie schnell freie Bahn, aber gefährden Sie dabei weder sich noch andere.“
Ein Bahn-frei-Machen kann auch bedeuten, erst einmal weiter geradeaus zu fahren und nach einer Ausweichstelle Ausschau zu halten. Im Notfall kann auch ein freier Bürgersteig als Halt genutzt werden. Schwierig wird die Situation immer dann, wenn Ampeln im Spiel sind. Das Einsatzfahrzeug darf bei Rot eine Kreuzung passieren. Zwingt also alle Fahrzeuge mit Grün zum Anhalten. Gleichzeitig dürfen sich auch Verkehrsteilnehmer im Notfall bei Rot vortasten, wenn sie nur so dem Einsatzfahrzeug freie Bahn verschaffen können. Joachim Lemmel rät allerdings immer zu größter Aufmerksamkeit. Außerdem sollte man sich in einem solchen Fall Ort, Zeit und möglichst das Kennzeichen des Einsatzfahrzeugs notieren, um diese Angaben bei einem möglichen Bußgeldbescheid machen zu können.
Fast jeder Autofahrer befand sich schon einmal in einer solchen oder ähnlichen Situation. Der Straßenverkehr ist ein dynamischer Prozess mit vielen Variablen. Damit auch in besonderen Situationen alles reibungslos läuft, sollte keiner von uns den § 1 der StVO aus dem Blick verlieren. Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht sind vor allem dann unerlässlich, wenn Unerwartetes eintritt. Gabriele Elstermann