In der Prignitz gibt es aktuell einige Fälle, bei denen es Betrüger durch den zunehmenden Online-Handel vermehrt darauf abgesehen haben, Nutzer- und Bankdaten abzufangen und sich auf Kosten Anderer teure Produkte zu bestellen. Dabei wird mit der Adresse und dem Namen eines Verbrauchers eine Bestellung in der Form eines Identitätsmissbrauchs aufgegeben, wobei die Zugangs- und Bankdaten des Bestellers abgefangen werden. Die Betrüger können dann unter dem Namen des ahnungslosen Verbrauchers im Internet einkaufen. Die Warenlieferung wird entweder vor Ort beim Paketboten oder mit der Abholkarte beim Nachbarn abgefangen. Die Abholkarte wird dafür aus dem Briefkasten gefischt. Um unentdeckt zu bleiben, geben Betrüger auch unterschiedliche Rechnungs- und Lieferadressen an, damit sie das Paket in Ruhe abfangen können. Der Kunde erhält danach nur noch die Rechnung und hat keinen Anhaltspunkt mehr, wo die angebliche Bestellung abgeblieben ist oder wer sie in seinem Namen aufgegeben und angenommen hat.
Opfern von Bestellbetrug fällt oftmals erst beim Erhalt der Rechnung auf, dass jemand ihre Identität genutzt hat. Um weiteren Schaden zu verhindern, sollte zunächst eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben werden. Danach ist es wichtig, sich umgehend mit allen Beteiligten in Verbindung setzen. Für das weitere Vorgehen bei der Bank sollte dann die aufgegebene Strafanzeige vorgelegt werden.
Neben den Identitätsdieben gibt es auch Abzocker, die Rechnungen für Leistungen verschicken, die es nie gab. Wir raten Nachbarn daher, bei einer Paketannahme auch Identitätsnachweise anzufordern. Abhängig von der jeweiligen Art der Abbuchung sind dann die Widerspruchsfristen gegen den Vorgang. Hat also jemand unautorisiert einen Betrag vom Konto abgebucht, ohne dass die Erlaubnis des Kontoinhabers dazu vorliegt, kann man innerhalb von 13 Monaten nach dem Abbuchungstag bei der Bank widersprechen. Um auch Mahngebühren zu ersparen, sollte man vorher noch einmal genau überlegen, ob es sich tatsächlich um einen nicht genehmigten Vorgang handelt, da manchmal die abbuchende Firma nicht gleich mit der Bestellfirma in Verbindung gebracht werden kann. Bei der anderen Variante – der sogenannten autorisierten Abbuchung – hat der Kunde nur acht Wochen Zeit, um bei seiner Bank Widerspruch einzulegen und die betreffende Summe zurückbuchen zu lassen. Die Insolvenzhilfe Prignitz verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Internetseite der Verbraucherzentrale Brandenburg, die unter der „Schwarzliste Inkasso“ Nummern von Konten veröffentlicht hat, auf die Verbraucher kein Geld überweisen sollten.
Eine weitere aktuelle Betrugsmasche, nicht nur in der Prignitz, sondern landesweit, ist der Onlinehandel über Fake-Shop-Seiten. Sie sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Teilweise sind sie Kopien real existierender Websites, wirken seriös und lassen interessierte Kunden daher selten an ihrer Echtheit zweifeln. Fakeshops gewinnen mit gut kopierten Produktbildern und Informationen aus dem Internet sowie einem professionellen Erscheinungsbild das Vertrauen der Online-Käufer und verleiten sie dadurch zum Kauf. Ein weiteres Lockmittel ist der scheinbar besonders günstige Preis des gesuchten Produkts. Wenn Sie im Voraus gezahlt haben, bekommen Sie nicht selten minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis. Mitunter wird das Produkt auch gar nicht geliefert. Oft täuschen die Händler sogar Lieferschwierigkeiten vor und vertrösten Betroffene, um diese daran zu hindern, weitere Schritte einzuleiten.
Bevor man vertrauensvoll eine Bestellung auslöst, sollte man sich Informationen im Internet über den Shop einholen, oft wird von anderen Kunden schon gewarnt. Seriöse Anbieter verlangen keine Vorkasse, sondern ermöglichen den Kauf auf Rechnung nach Lieferung der Ware. Weitere Details in Bezug auf dieses Thema sind auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen zu finden. Beratung gibt es zudem bei der Insolvenzhilfe Prignitz e.V., zu erreichen unter Tel. 03876/307491 und E-Mail: info@insolvenzhilfe-prignitz.de. dre