Da der Kinder- und Jugendbeauftragte eine beratende Funktion ausübt, hat die Person das Recht, an Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse teilzunehmen, Fragen zu stellen und Stellung zu beziehen. Wichtig ist dabei, dass das Amt neutral und unparteiisch ausgeübt wird. Auch darf die Person weder bei der Kreisverwaltung noch bei einem freien Träger der Jugendhilfe angestellt sein. Voraussetzung ist außerdem, dass die Bewerberinnen und Bewerber mindestens 16 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in der Prignitz haben und Erfahrungen im Umgang mit jungen Menschen vorweisen können.
Mit der Ausübung des Ehrenamtes kann der Kinder- und Jugendbeauftragte die Zukunft der nächsten Generationen positiv beeinflussen. Zudem erhält die Person eine monatliche Pauschale in Höhe von 100 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 30 Euro für jede Sitzung, an der sie teilgenommen hat. Bei Fahrtkosten werden je Kilometer 30 Cent erstattet. Bewerbungsschluss ist der 26. Juli 2024. Die Bewerbung sollte neben einem Lebenslauf auch eine Beschreibung enthalten, wieso der Bewerber das Amt einnehmen und welche Ziele die Person erreichen will. Die Bewerbung sollte vorzugsweise per E-Mail an maximilian.winkler@lkprignitz.de eingereicht werden. Die Bestellung des Kinder- und Jugendbeauftragten erfolgt letztlich durch den Kreistag auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Prignitz. dre