Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) hat erfreuliche Zahlen zu vermelden: Bei den Schwimmabzeichentagen, die Anfang Juni durchgeführt wurden, legten 24 Prozent mehr Teilnehmer eine Schwimmprüfung ab als noch im Vorjahr. Eine weitere erfreuliche Bilanz: Im vergangenen Jahr konnten Rettungsschwimmer der DLRG 1120 Menschen das Leben retten. Und trotzdem ertranken nach Information von Fachleuten der Arag-Versicherungsgruppe 378 Menschen in Deutschlands Gewässern, unter anderem, weil die Schwimmfähigkeit nicht ausreichte.
Damit auch die Eltern einen entspannten Tag am Ufer erleben, sollte der Nachwuchs schwimmen können, mindestens aber ausreichend ans Wasser gewöhnt sein. Je früher Eltern ihre Kinder mit dem Wasser vertraut machen, desto besser. Wassergewöhnungskurse gibt es bei vielen Schwimmvereinen bereits für Ein- bis Vierjährige; richtiger Schwimmunterricht ist laut Arag-Experten mit etwa fünf Jahren möglich. Übrigens: Das Seepferdchen-Abzeichen ist für einen ungetrübten Spaß im Wasser nicht unbedingt ausreichend. Es zeigt lediglich, dass ein Kind nicht sofort untergeht. Erst mit dem bestandenen Schwimmabzeichen Bronze gelten Kinder nach DLRG-Angaben als sichere Schwimmer.
Keine Farbe sorgt im Wasser für mehr Aufmerksamkeit als orange. Auch bei der Badekleidung sind bunte und knallige Farben sowie Neon-Varianten unbedingt empfehlenswert. Dunklere Farben, aber auch Weiß-, Blau- und Grautöne sind vor allem in Schwimmbecken, aber auch im Badesee, oft unsichtbar, weil sie optisch häufig mit Wasser und Boden eins werden.
Wie auch im Schwimmbad gibt es am Ufer Regeln und nicht jeder kann einfach machen, was er will. Den Anweisungen der Rettungsschwimmer ist Folge zu leisten und Besucher sollten die Bedeutung der verschiedenen Flaggenfarben wenn vorhanden am Wasserzugang nicht nur kennen, sondern sich auch daran halten.
Wenn es nach Mitarbeitern manches Ordnungsamtes ginge, würde man für diese Art des Wildpinkelns kräftig zur Kasse gebeten. Und zwar mit einem Bußgeld von 60 Euro, wie ein Beispiel zeigt. Das sollte laut Arag ein Mann zahlen, weil er es wagte, des nachts vom Strand aus in die Ostsee zu pinkeln. Doch die Richter ließen Milde walten. Eine „Belästigung der Allgemeinheit“ erkannten sie ebenso wenig wie eine „grob ungehörige Handlung“. Auch eine Belästigung von Gerüchen sei bei einer durchschnittlichen Pipi-Menge von geschätzt 200 Millilitern eher marginal. Abschließend räumten die Richter dem Menschen die gleichen Rechte wie dem Reh im Wald, dem Hasen auf dem Feld und der Robbe im Spülsaum der Ostsee ein: Nämlich einfach zu pinkeln, wenn die Blase drückt (Amtsgericht Lübeck, Az.: 83a OWi 739 Js 4140/23).
Übrigens: Echtes Wildpinkeln in der Öffentlichkeit, beispielsweise während eines Stadtfestes an einen Baum, obwohl Toiletten zur Verfügung stehen, ist sehr wohl verboten und kann teuer werden.
Sich mit Hilfe eines Paddels stehend auf einem Brett auf dem Wasser fortzubewegen – das sogenannte Stand Up Paddling (SUP) – kommt immer mehr in Mode. Ungeübte SUP-Fahrer sollten laut Arag eher in Ufernähe paddeln und am besten im Stehrevier bleiben. So gelingt das Aufsteigen leichter, sollte man ins Wasser gefallen sein. Ratsam ist es auch, ein Telefon in einem wasserdichten Behältnis mitzuführen, um im schlimmsten Fall Hilfe rufen zu können.
Und natürlich gibt es Regeln für das Stand Up Paddling. Das SUP-Board gilt laut Arag-Fachleuten als Kleinfahrzeug, für das die normalen Verkehrsregeln auf dem Wasser gelten.
Das heißt, SUP-Fahrer müssen Berufsschiffen, wie etwa Fahrgastschiffen oder Güterschiffen sowie Segelschiffen ausweichen. Kreuzen sich zwei SUP-Paddler, gilt wie im Straßenverkehr rechts vor links. Wo es eng wird oder auch in Kanälen gilt für SUP-Fahrer ein Rechtsfahrgebot. Zwar müssen private Motorboote SUP-Fahrern ausweichen, doch darauf sollte man sich nicht verlassen. Und ein letzter Tipp der Arag-Fachleute: Alkoholische Getränke sollten vor dem Padeln gemieden werden. Wie im Straßenverkehr gilt eine Promille-Grenze von 0,5 auf dem SUP-Board.
Wer bei einer Alkoholkonzentration von 0,3 Promille auffällig paddelt, begeht unter Umständen sogar eine Straftat.
Übrigens: Kiffen und der Konsum anderer Betäubungsmittel ist auf dem Brett selbstverständlich verboten. WS