Die Zeitfenster der Betriebe für das Einbringen der Ernte sind begrenzt. Durchschnittlich wird an nur 21 Tagen im Jahr mit Mähdreschern geerntet, rund 6000 Landmaschinen sind insgesamt in Brandenburg während der Erntezeit im Einsatz.
Dazu gehören die überall zu sehenden Traktoren mit einer durchschnittlichen Leistung von 300 PS, sowie Mähdrescher mit einer Breite bis zu 3,49 Meter. Sie ziehen Schneidwerke oder Systeme für die zwischenzeitliche Bodenbearbeitung oder sie bilden große Gespanne mit Ballenwagen, die runde beziehungsweise quaderförmige Strohballen transportieren. Auch selbstfahrende Häcksler nebst Begleitfahrzeug sind unterwegs. Das Erntegut muss zügig und möglichst ohne längere Unterbrechungen eingeholt werden. Für die Landwirtschaftsbetriebe bringt die Erntezeit daher die größten Herausforderungen hinsichtlich Logistik und Lagerung des Erntegutes, der Technikverfügbarkeit, Instandhaltung der Maschinen und des Personaleinsatzes mit sich.
Ein moderner Mähdrescher von heute ersetzt drei der Maschinen, die noch in den 1990ern in der Ernte eingesetzt wurden. Die integrierten Bunker der Drescher beziehungsweise die begleitenden Tandem- und Tridem-Anhänger zur Aufnahme des Ernteguts haben riesige Fassungsvermögen bis zu 40 Kubikmetern. Häufiges Abfahren der Ernte vom Feld wird so reduziert. Die Maschinen sind weniger auf den Straßen unterwegs, haben jedoch schwer geladen. Keine Angst – die ordnungsgemäße Ladesicherung gehört für die Betriebe zum 1x1 des Arbeitsalltags. Für nachfolgende Fahrzeuge gilt: Sicherheitsabstand einhalten.Größte Gefahrenquelle auf den Landstraßen Brandenburgs ist das atypische Links-Abbiegen großer Erntegespanne in Feldwege, bei dem das gezogene Gefährt vorübergehend die Straße blockiert.
Weitere Unfallgefahren bergen die Überholmanöver eines solchen Gespanns, dessen Länge bis zu 18,75 Meter betragen darf. Das verpflichtende Begleitfahrzeug des Gespanns verlängert den Tross um weitere Meter, was die Abschätzung der Entfernung für ein sicheres Überholen erschwert. Auf Überholmanöver von unübersichtlichen Erntetrossen sollte daher verzichtet werden.
Das Wetter und die Reife der Feldfrucht sind nicht steuerbar, umso wichtiger ist es bei günstigen Witterungsbedingungen so viel vom Tag zu nutzen, wie nur möglich. Einen vernünftigen Interessensausgleich sieht das brandenburgische Immissionsschutzgesetz vor: Zwischen 5 Uhr und 23 Uhr sind Erntearbeiten möglich. Hier versuchen die Betriebe aber ohnehin, die Randzeiten für Arbeiten auf ortsfernen Flächen zu nutzen, wenn es möglich ist. Im Übrigen gilt dasselbe auch für Sonn- und Feiertage. Natur und Wetter nehmen darauf keine Rücksicht. Die Landwirte ackern auch feiertags, um die Versorgung mit Lebensmitteln zu sichern. WS