Ziel des Programms ist es, Handwerkerinnen und Handwerker zu fördern, die den Weg in die Selbstständigkeit wagen. In der ersten Stufe beträgt die einmalige Basisförderung bis zu 12 000 Euro. In der zweiten Stufe kann eine einmalige Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung von bis zu 5000 Euro gezahlt werden. Der Betrag kann sich auf bis zu 7000 Euro erhöhen, wenn ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz durch eine Frau besetzt wird.
Die Handwerkskammer Potsdam unterstützt die Handwerker bei der Existenzgründung oder auch Betriebsübernahme und begleitet das Antragsverfahren. Dafür stehe das Beraterteam der Kammer den Gründern und Übernahmewilligen bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen zur Seite, heißt es bei der Handwerkskammer.
In der Information der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zum Förderprogramm der Meistergründungsprämie Brandenburg wird darauf hingewiesen, dass diejenigen, die einen Antrag auf Gewährung der Basisförderung stellen wollen, eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer einholen müssen. Dazu ist eine Beratung zum geplanten Existenzgründungsverfahren beziehungsweise zur Unternehmensübernahme in Anspruch zu nehmen. Die fachliche Stellungnahme ist Bestandteil des Antrags und sollte gemeinsam mit diesem eingereicht werden. Am besten also, gleich den Kontakt zur Handwerkskammer suchen, wenn es um einen Antrag auf Meistergründungsprämie geht. soWeitere Informationen unter: www.hwk-potsdam.de oder www.ilb.de/de/wirtschaft/