Sofern der Hund noch nicht über einen gültigen Tollwutschutz verfügt, kommt bei einer kurzfristigen Reisebuchung nur ein Ziel innerhalb Deutschlands in Frage. „Die gültige Tollwutimpfung ist für einen Grenzübertritt – genauso wie die Kennzeichnung per Mikrochip – gesetzlich vorgeschrieben, daher braucht es hier mehr zeitlichen Vorlauf“, sagt Hoth-Zimak. Während der Autofahrt sollten alle zwei bis drei Stunden Pausen eingeplant werden, in denen der Hund etwas trinken, Gassi gehen und sich lösen kann. Am Urlaubsort angekommen, helfen der vertraute heimische Hundekorb und das gewohnte Futter dem Hund, sich schneller in der fremden Umgebung wohlzufühlen.
In das Reisegepäck des Hundes gehören laut Deutschem Tierschutzbund auch eine Wasserflasche für unterwegs, Bürste oder Kamm, Spielzeug, eine Zeckenzange und eine Erste-Hilfe-Tasche. Obligatorisch ist im Fall eines Grenzübertritts die Mitnahme des EU-Heimtierausweises, in dem die Tollwutimpfung vermerkt ist. Wenn am Reiseziel oder in öffentlichen Verkehrsmitteln Leinen- oder Maulkorbpflicht gelten, sollte man auch dies beim Packen für den Urlaub mit Hund beachten. Es empfiehlt sich zudem, die Nummer des Mikrochips bei Findefix, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, zu registrieren und die Kontaktdaten aktuell zu halten. Falls der Hund im Urlaub wegläuft und aufgefunden wird, kann er so schnell dem Besitzer zugeordnet werden. Da es durchaus auch Hunde gibt, die sich in ihrer vertrauten Umgebung am wohlsten fühlen oder für die Autofahren Stress bedeutet, sollte man dem Tier zuliebe den Urlaub in solchen Fällen zu Hause verbringen. „Mithilfe eines umweltfreundlich hergestellten Hundepools oder dem Besuch eines für Hunde zugelassenen Sees oder Strandabschnitts, lässt sich der Sommer auch hier sehr gut genießen“, sagt Hoth-Zimak. „Für den nächsten Urlaub empfiehlt es sich dann, langfristig zu planen, damit der Hund gut versorgt ist. Spontan und zur Hauptreisezeit ist es schwierig, einen sachkundigen Tiersitter zu finden.“ WS