So kann beispielsweise ein junger Prignitzer beim Start ins Berufsleben durch die Bewilligung der BAB von der Neuruppiner Arbeitsagentur finanziell unterstützt werden. Er absolviert eine Ausbildung zum Landwirt in einem kleinen Prignitzer Dorf und wohnt selbst auch sehr ländlich. Durch den öffentlichen Nahverkehr ist es nicht möglich den Ausbildungsbetrieb zu erreichen. Daher war es notwendig eigenen Wohnraum zu beziehen. Die Miete und weitere Kosten, die er nun während der Ausbildung selbst tragen muss, da er nicht mehr im Elternhaus wohnen kann, wären allein mit der Ausbildungsvergütung nicht zu decken gewesen. Herausforderungen können auch entstehen, wenn nicht nur in einer eigenen Wohnung gelebt wird, sondern gegebenenfalls noch Kinder zu versorgen sind. Ähnlich können sich auch Fälle in Ostprignitz-Ruppin darstellen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten hat sich zudem in diesem Jahr erhöht. Denn seit dem 1. August 2024 sind die Bedarfssätze und Freibeträge für das anrechenbare Einkommen gestiegen. Beate Kostka: „Zögern Sie also nicht. Und über unseren BAB-Rechner können Jugendliche oder Eltern online prüfen, ob grundsätzlich ein Anspruch bestehen würde.“
Die Voraussetzungen zur Beantragung von BAB: Auszubildende können BAB erhalten, wenn
■ sie eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren und
■ ihnen die Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Der Antrag sollte sofort online gestellt werden, um nicht unnötig auf Geld zu verzichten. BAB wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
Daher empfiehlt sich die Antragstellung am besten bereits vor Beginn der Ausbildung. Das geht kostenfrei und unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr, schnell und bequem von zu Hause oder unterwegs online auf www.arbeitsagentur.de/eservices unter der Überschrift „Ausbildung machen, studieren, beruflich weiterbilden“ – „Berufsausbildungsbeihilfe beantragen“. Bereits beim Ausfüllen des Online-Antrages werden wichtige Informationen zu den erforderlichen Angaben und einzureichenden Unterlagen geliefert.
Wenn Jugendliche oder Eltern vorab schon prüfen möchten, ob die Voraussetzungen für BAB vorliegen und in welcher Höhe sie voraussichtlich gezahlt werden würde, kann der BAB-Rechner genutzt werden: www.babrechner.arbeitsagentur.de WSNoch mehr Beratung zur Berufsausbildungsbeihilfe erhalten Interessierte unter der kostenfreien telefonischen Hotline 0800/4555500.