Personen, die staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können rechtliche Beratung bei der VZB nunmehr zum vergünstigten Preis buchen. So kostet die allgemeine Rechtsberatung bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises fünf statt 20 Euro. Auch, wer vom Rundfunkbeitrag befreit ist, kann diesen Sondertarif in Anspruch nehmen.
„Die Einführung des Sozialtarifs ist ein starkes Zeichen für soziale Gerechtigkeit. Auch Bürgerinnen und Bürger, die auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sind, brauchen einen Zugang zu der unabhängigen Rechtsberatung der Verbraucherzentrale – zum Beispiel bei Problemen mit Verträgen und Rechnungen. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher haben Rechte. Diese durchzusetzen, darf nicht vom persönlichen Geldbeutel abhängen“, sagt Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne).
Die allgemeine Rechtsberatung deckt Fragen zu Kauf- und Dienstleistungsverträgen ab. „Viele Probleme, wie ein untergeschobenes Zeitungs-Abo, eine überhöhte Handwerkerrechnung oder Probleme mit der Kündigung eines Handyvertrages, treffen Menschen mit geringem Einkommen besonders hart. Unser Sozialtarif soll sicherstellen, dass niemand aus finanziellen Gründen auf rechtliche Beratung verzichten muss“, sagt Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Brandenburg. WSFür individuelle Fragen können alle Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen: