Wittenberge.
Um den Bedarf für eine Planung 2025 zu ermitteln, weist die Stadt alle Händler und Gewerbetreibenden darauf hin, dass Anträge auf verkaufsoffene Sonn- und Feiertage bis zum 30. November gestellt werden müssen. Aus besonderem Anlass dürfen nach dem Ladenöffnungsgesetz Geschäfte an jährlich fünf Sonn- oder Feiertagen zwischen 13 und 20 Uhr geöffnet sein. Auch aus Anlass regionaler Ereignisse wie Vereins- oder Straßenfeste und Jubiläen, dürfen betroffene Verkaufsstellen an einem weiteren Sonn- oder Feiertag öffnen. Ausgenommen sind Karfreitag, Oster- und Pfingstsonntage, Volkstrauertag, Totensonntag und Weihnachtsfeiertage. Anträge können bei der Stadtverwaltung Wittenberge, Rechts- und Ordnungsamt, Sachbereich Gewerbe, August-Bebel-Str. 10, 19322 Wittenberge schriftlich und formlos gestellt werden. WS