Der Herbst ist im Garten eine ruhige Zeit. Die Vögel schonen ihre Stimmbänder für das kommende Frühjahr. Die Kinder der Nachbarn, die im Sommer mitunter draußen rumtobten, spielen jetzt meist drinnen. Und auch die Rasenmäher in der näheren und weiteren Umgebung sind nur noch gelegentlich zu hören.
Der Garten ist der Ort, an dem Menschen am besten zur Ruhe kommen können. Der Kontakt mit der Natur und die vielfältige körperliche Bewegung tun gut. Gerade erst hat eine britische Studie gezeigt, dass Gartenarbeit für eine größere Entspannung sorgen kann als Methoden wie Yoga. Das Immunsystem wird gestärkt und das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen gesenkt.
Manchmal allerdings wird die Entspannung auch im ansonsten so ruhigen Herbst gestört. Etwa dann, wenn in der Umgebung jemand einen Laubbläser anwirft. Benzingetriebene Laubbläser erreichen eine Lautstärke von mehr als 100 Dezibel und kommen damit an einen Presslufthammer heran. Wer die Geräte betreibt, muss einen Hörschutz tragen, wenn er keine Schäden am Gehör davontragen will. Deshalb gilt für sie auch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, die vom Europäischen Parlament beschlossen wurde und enge Nutzungszeiten vorschreibt: montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr sowie 15 bis 17 Uhr. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder. Für deutlich leisere elektrisch angetriebene Laubbläser ist die Nutzung dagegen werktags von 7 bis 20 Uhr erlaubt.
Tatsächlich haben wir im Garten oft die Wahl zwischen lauten und teilweise deutlich leiseren Geräten. Bei Rasenmähern, Häckslern oder Motorsensen beispielsweise werden inzwischen explizit leise Geräte angeboten. Oft ist damit keine nennenswerte Einbuße bei der Leistung verbunden. Das Umweltbundesamt empfiehlt, sich bei der Anschaffung von Gartengeräten am Gütesiegel „Blauer Engel“ zu orientieren, das auch Lärmemissionen berücksichtigt. Geräte mit Verbrennungsmotor erhalten den „Blauen Engel“ grundsätzlich nicht mehr, weil sie nicht mehr dem „fortgeschrittenen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen“, so die Behörde. Stattdessen gebe es für jeden Nutzungsbereich geeignete Gartengeräte mit Elektromotor, sowohl mit Kabel- als auch mit Akkubetrieb. Der „Blaue Engel“ gewährleistet darüber hinaus, dass bei den Geräten die Verwendung umwelt- und gesundheitsschädlicher Stoffe ausgeschlossen ist und bei Akkubetrieb austauschbare und langlebige Akkus verwendet werden. Darüber hinaus empfiehlt das Umweltbundesamt, bei Gartenarbeiten auch einmal Geräte ohne Motor in Erwägung zu ziehen. Laub beispielsweise kann auf kleinen und mittelgroßen Flächen auch gut mit einem Rechen zusammengeharkt werden. Das ist nicht nur umwelt- und nachbarschaftsfreundlich, sondern schont auch den Geldbeutel.
Zudem ist es gerade diese körperliche, manchmal auch ein wenig anstrengende Bewegung im Freien, die Gartenarbeit so entspannend macht – und sogar einen Yoga-Kurs ersetzen kann, wie wir gelernt haben. net