Zudem ist der Sofortzuschlag um fünf Euro auf 25 Euro pro Monat gestiegen, wodurch sich der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 297 Euro pro Kind erhöht und automatisch angepasst wird. Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, lässt sich in wenigen Schritten mit dem „KiZ-Lotsen“ auf der Webseite www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen herausfinden.
Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Antragstellung.
Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag können Bürger bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbaren unter der E-Mailadresse Familienkasse-Berlin-Brandenburg@arbeitsagentur.de oder der Tel. 0800/45555-30 „(…) Auf diese Weise leisten wir einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Unterstützung von Eltern, Familien und Personen in Berufsausbildung und Studium“, so Beate Kostka, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neuruppin. Mit dem Familienkassen-Profil im Online-Konto der Bundesagentur für Arbeit können Bürger Anträge und Anliegen bei der Familienkasse online erledigen. dreAktuelle Informationen hierzu sind unter www.familienkasse.de zu finden.