Wittenberge.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geboren wurden, sollen am 6. September 2025 eingeschult werden. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern am 6. September 2025 vorzeitig eingeschult werden, wenn ihre Schulreife durch das Gesundheitsamt – Schulmedizinischer Dienst – und die Schulleitung festgestellt wurde.Die Anmeldung hat bis spätestens 28. Februar zu erfolgen. Entsprechend der Schulbezirkssatzung der Stadt Wittenberge erhalten Eltern von angehenden Schulanfängern eine Einladung zur Anmeldung an der für sie zuständigen Grundschule. Über Ausnahmen entscheidet gemäß § 106 Abs. 4 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) das zuständige Staatliche Schulamt. WS