Kindergeld mit 18
Familienkasse bietet erleichtertes Verfahren für den Bezug

Foto: Adobe Stock/Jenny Sturm
Prignitz. Die Familienkasse der Arbeitsagentur bietet eine bequeme Lösung für den weiteren Kindergeldbezug für volljährige Kinder an, gibt die Agentur in Neuruppin bekannt. Drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten Familien ein Schreiben der Familienkasse. Darin wird ein Zugangscode für die Nutzung des Online-Kindergeld-Service übermittelt. Ein unterschriebener Antrag ist nicht mehr erforderlich.

„Die Familienkasse bietet schon heute ein umfassendes digitales Angebot, mit einem Profil bei der Familienkasse kann man jetzt schon rund um die Uhr Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag stellen. Jetzt erleichtern wir Eltern und den Jugendlichen, die 18 Jahre alt werden, nochmals den weiteren Kindergeldbezug“, sagt Beate Kostka, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neuruppin. Um eine Unterbrechung der Kindergeldzahlungen zu vermeiden, steht den Kindergeldberechtigten bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes das vereinfachte Antragsverfahren zur Verfügung. Hierbei genügt die elektronische Übermittlung des erforderlichen Nachweises (zum Beispiel eine Studienbescheinigung).

Dieser wird als Änderungsantrag für das Kindergeld gewertet. Nach Ablauf dieser Frist ist ein unterschriebener Antrag oder eine Online-Identifizierung mit BundID für die Antragstellung erforderlich. Die Familienkasse informiert in beiden Fallkonstellationen die Familien mit einem neuen Bescheid über die Festsetzung des Kindergeldes über das 18. Lebensjahr hinaus. dre

Der Kontakt zur Familienkasse ist via E-Mail: familienkasse-berlin-brandenburg@arbeitsagentur.de und Tel. 0800/45555-30 (Fragen zu Kindergeld/Kinderzuschlag) und 0800/45555-33 (Auszahlungstermine) möglich, gebührenfreie Hotlines: Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr.

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