Neben dem Schützenkönig der Schützengilde und seinen Rittern werden dort auch der „Bürgerschützenkönig“, die „Bürgerschützenkönigin“ und der „Bürgerjugendschützenkönig“ geehrt. Die Teilnehmer am Bürgerkönigsschießen dürfen keine Mitglieder in einem Schützenverein oder einer Schützengilde sein. Es gibt ein kleines Startgeld.
Die Schützengilde stellt die Wettkampfwaffen und die Munition, zahlt die Versicherung und betreut die Wettkämpfer mit sachkundigen Schießleitern. Die Termine auf dem Gelände der Schützengilde sind festgesetzt. Sie finden statt am Freitag, dem 16. Mai, von 16 bis 19 Uhr, am Samstag, dem 17. Mai, von 11 bis 15 Uhr, am Freitag, dem 23. Mai, von 16 bis 19 Uhr, am Samstag, dem 24. Mai, von 9 bis 11 Uhr und am Sonntag, dem 25. Mai, von 9 bis 11 Uhr. Geschossen wird mit einem Kleinkalibergewehr auf eine spezielle „Bürgerschützenkönigsscheibe“. Nach einem Probeschießen werden fünf Wertungsschüsse auf die Wertungsscheibe abgegeben. Nach Auszählung der erzielten Ringzahl bekommt der Schütze oder die Schützin die Wertungsscheibe als Erinnerungsstück übergeben. Eine Anmeldung ist nicht nötig. dre