Mit dem Förderprogramm „Gründung innovativ“ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz in der aktuellen EU-Förderperiode junge innovative Unternehmen beim Aufbau ihres Unternehmens. Gefördert werden investive und nicht-investive Ausgaben von innovativ und sozial-innovativ ausgerichteten jungen, kleinen Unternehmen im Land Brandenburg, deren Gründung bei Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Beantragen können die Förderung innovative, kleine Unternehmen beziehungsweise bei Einzelunternehmen und Angehörigen freier Berufe die Gründerin oder der Gründer. Neu in das Programm aufgenommen wurde die Unterteilung in die Fördertatbestände Gründungsgehalt und Innovationsimpuls, die jeweils auch separat beantragt werden können.
Mit dem Gründungsgehalt wird der Lebensunterhalt von Gründern innovativer Unternehmen in Form eines Zuschusses zu den Personalkosten oder dem Unternehmerlohn für geschäftsführende Personen unterstützt. Mit dem Innovationsimpuls werden Investitionen sowie laufende Betriebskosten für die Umsetzung von Innovationsprojekten gefördert. Insgesamt sind Förderungen bis 360 000 Euro je Unternehmen möglich. Zudem wurde der Fördersatz des Zuschusses von 50 auf 60 Prozent angehoben.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung. Nähere Informationen zum Programm sowie den Link zum Antragsformular erhalten Interessierte auf der Webseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB): www.ilb.de. dre