Die Privatinsolvenz gibt Schuldnern eine Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren durch die Restschuldbefreiung schuldenfrei zu werden. Aber auch ein außergerichtlicher Vergleich kann helfen, schuldenfrei zu werden.
Jedoch dürfen die Gläubiger erst ab einem bestimmten monatlichen Nettoeinkommen pfänden. In der Pfändungstabelle nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) kann man den Pfändungsfreibetrag entnehmen, der jedem bei der Privatinsolvenz und bei einer Lohn- beziehungsweise Gehaltspfändung oder einer Kontopfändung zusteht. Dieser Betrag wird sich am 1. Juli wieder etwas erhöhen. Eine entsprechende Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO zur Berücksichtigung dieser Freibeträge erhalten Betroffene nach Vorlage entsprechender Unterlagen bei der Insolvenzhilfe Prignitz. Für nähere Informationen steht die Beratungsstelle zur Verfügung. Die Beratungsstelle der Insolvenzhilfe Prignitz e. V. wird in diesem Jahr ihr 20-jähriges Jubiläum begehen. Der Verein wir zu diesem Anlass im Dezember einen Tag der offenen Tür veranstalten. „Der Leitanspruch unseres Teams war und ist es, einen ganzheitlichen Beratungsansatz zu verfolgen und Überschuldete bei ihrer wirtschaftlichen und psychosozialen Stabilisierung zu unterstützen“, gibt der Verein bekannt. dreDie Insolvenzhilfe Prignitz hat ihren Sitz in Perleberg, Bahnhofsplatz 8, Tel.03876/307491, E-mail: info@insolvenzhilfe-prignitz.de.