Besser nicht schottern
In einigen Kommunen drohen inzwischen
Bußgelder für Vorgärten ohne Grün

Grün im Vorgarten ist nicht nur schöner als Schotter, es ist auch besser für das Mikroklima.Fotos: BGL
Manche Vorgärten strahlen durch kahle Schotterflächen Tristesse aus. Dabei ist eine solche Gestaltung überall in Deutschland verboten. Zwar gibt es kein entsprechendes Bundesgesetz, aber alle Landesbauordnungen enthalten aufgrund einer entsprechenden Vorgabe im Bundesbaugesetz Formulierungen, dass „nicht überbaute Flächen zu begrünen“ sind. Uschi App vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) erläutert: „Auch wir sind aus guten Gründen gegen Schotterwüsten.“ Als Zusammenschluss von Fachbetrieben spreche sich der Verband gegen Verbote aus, verfolge mit seiner Initiative „Rettet den Vorgarten“ aber das Ziel, Gartenbesitzer über individuelle, attraktive und klimaangepasste Vorgärten zu informieren. Gemeinsam mit Natur- und Verbraucherschutzorganisationen seien in diesem Sinne Aufklärungskampagnen durchgeführt worden.

Der Trend zu immer mehr Schottergärten, vor allem in Neubaugebieten, konnte nach Einschätzung von Uschi App zwar gebrochen werden. Trotzdem haben viele Bundesländer in den letzten Jahren ihre Bauordnungen nachgeschärft und die Begrünung nicht überbauter Grundstücksflächen ausdrücklich vorgeschrieben. Die Definition der „Grünfläche“ verlangt dabei eine überwiegend durch Pflanzen geprägte Gestaltung. Darüber hinaus haben auch viele Städte und Gemeinden lokale Begrünungsvorschriften erlassen. Kommunen können durch Bebauungspläne sowie Satzungen zur Gartengestaltung oder spezielle Grünflächensatzungen weitergehende Verbote oder Vorgaben für Außenanlagen erlassen. Das haben inzwischen viele Städte und Gemeinden getan, indem sie etwa für Neubaugebiete explizit die Begrünung von Vorgärten, Dach- oder Fassadenbegrünungen vorgeschrieben haben.

Uschi App: „In der Vergangenheit haben die zuständigen Baubehörden allerdings nur selten vor Ort kontrolliert, ob die Gartengestaltung den Vorgaben entspricht, und bei Verstößen sanktioniert.“ Das ändere sich allerdings inzwischen. Beispielsweise kontrollieren die Stadt und der Landkreis Leer in Niedersachsen seit zwei Jahren gezielt Schottergärten. Es habe bereits rund 500 Verfahren im Zusammenhang mit solchen Gärten gegeben, so die Behörden. Mehr als die Hälfte wurde umgestaltet. Bei Verstößen erwarten die Eigentümer neben der Aufforderung zum Rückbau der Schotterfläche weitere Verwaltungskosten und sehr hohe Bußgelder.

Die Verschärfungen hingen mit den Folgen des Klimawandels zusammen, so Uschi App. Im bebauten Raum komme es auf jeden Quadratmeter an, auf dem Regenwasser versickern könne und so Schäden durch Starkregenereignisse verringert würden. Begrünte Flächen seien wichtig als Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Eine naturnahe Vorgartengestaltung leiste einen wertvollen Beitrag zum Klima- und Artenschutz. Pflanzenreiche Vorgärten bieten Lebensraum für Insekten und Vögel, verbessern das Mikroklima und reduzieren die Aufheizung an heißen Sommern. Im Gegensatz dazu erweisen sich Schottergärten als problematisch: Sie erhitzen sich stark, sind ökologisch wertlos und verursachen langfristig höhere Pflegekosten.

Nicht mit Schottergärten zu verwechseln sind übrigens naturnah gestaltete Steingärten. Sie werden in der Regel mit heimischen Arten bepflanzt, die auch mit wenig Nährstoffen zurechtkommen, und sind ökologisch wertvoll. net

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