Vogelgrippe:Verfügung zur Tierseuche

Prignitz. Die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest (auch Vogelgrippe genannt) ist auf der Webseite und im Amtsblatt des Landkreises abrufbar: unter dem Reiter „Landkreis und Verwaltung“, Menüpunkt „Aktuelles“. Mit der Verfügung wird für den ganzen Landkreis die Aufstallung von Geflügel angeordnet. Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) hält, hat diese in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Ausnahmen im Einzelfall bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz. WS
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