Für online bestellte Waren gibt es dagegen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen dürfen sie ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Diese Frist ist aber einzuhalten. Wurden etwa Weihnachtsgeschenke schon vor Wochen im Internet bestellt und geliefert, können sie auch bei Nichtgefallen nicht mehr zurückgeschickt werden.
Treten Mängel am Geschenk auf, kann die Ware reklamiert werden. Grundlage dafür ist die gesetzlich geregelte Gewährleistung des Händlers. Sie müssen über einen Zeitraum von zwei Jahren dafür einstehen, dass die von ihnen verkaufte Ware einwandfrei ist. Der Käufer hat das Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung. Erst wenn dies fehlschlägt, kann er sich den Kaufpreis erstatten lassen. In den ersten zwölf Monaten nach dem Kauf gilt teilweise eine Beweislastumkehr. Es wird also angenommen, dass der festgestellte Mangel schon beim Kauf vorhanden war, solange der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist. Bei einer späteren Reklamation liegt die Beweislast beim Käufer. Anders als die Gewährleistung ist eine Garantie die freiwillige Zusage eines Herstellers, für die Qualität seiner Produkte geradezustehen. Die Ansprüche richten sich also an den Hersteller und gehen oft über einen Zeitraum von zwei Jahren hinaus. Ulrich Nettelstroth